Zuschuss

Förderungen im Rahmen des Programms „Ehrenamt digitalisiert!“

Wenn Sie als gemeinnützige Organisation Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Hessen unterstützt gemeinnützige Organisationen bei Vorhaben zur Digitalisierung. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Gefördert werden vor allem Projekte, die die interne Verwaltung verbessern. Dazu können zum Beispiel passende Hard- und Software sowie Schulungen gehören. Auch Dienstleistungen rund um das Digitalisierungsvorhaben können gefördert werden. In kleinen Teilen sind auch weitere Anschaffungen und Maßnahmen möglich, wenn sie zur Digitalisierung des ursprünglichen Vereinszwecks beitragen. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Mindestens werden 5.000 Euro und höchstens 15.000 Euro gezahlt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige Organisationen in Hessen, die ihre Abläufe digitaler machen wollen. Besonders passend ist sie für Vereine und ähnliche gemeinnützige Träger, die ihre Verwaltung, ihre Kommunikation oder ihre Arbeit mit Ehrenamtlichen verbessern möchten. Auch Organisationen, die ihr Angebot oder ihren Vereinszweck digital weiterentwickeln wollen, können profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Jährliche Antragsfristen werden veröffentlicht.
    • Für das Jahr 2025 können keine Anträge mehr gestellt werden.
  • Ansprechpunkt
    • Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Gemeinnützige Organisation
    • Projekt in Hessen oder Organisation mit Sitz in Hessen
    • Vorhaben zur Digitalisierung
    • Maßnahmen zur Optimierung interner Prozesse, zur Kommunikation mit Ehrenamtlichen oder Mitgliedern oder zur Gewinnung neuer Mitglieder
    • Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine Anträge mehr für das Jahr 2025
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Digitalisierung und Innovation
  • Thema der Förderung
    • Digitalisierung
    • Infrastruktur
    • Gesundheit und Soziales

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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