Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen sowie von mittelständischen Unternehmen. Es geht um Vorhaben in den Bereichen Produktion, Dienstleistung und Arbeit. Gefördert werden Projekte, die neuartig sind und über normale Unternehmensaktivitäten deutlich hinausgehen. Die Förderung gibt es als Zuschuss.
Das Programm richtet sich an Vorhaben mit Bezug zur unternehmerischen und wettbewerblichen Wertschöpfung. Beispiele sind neue Produkte, Maschinen, Fertigungstechnologien, digitale Produktion, neue Dienstleistungen, neue Geschäftsmodelle und neue Formen der Zusammenarbeit. Auch Themen wie Arbeitsorganisation, Qualifizierung, Wissensmanagement und lebenslanges Lernen können dazugehören. Die Förderung läuft über ein zweistufiges Antragsverfahren.
Es gibt feste Stichtage am 15. April und am 15. Oktober. Für bestimmte Projekte am Oktober-Stichtag kann zusätzlich eine Kofinanzierung über den ESF Plus möglich sein. Die Laufzeit beträgt normalerweise zwei Jahre, bei ESF Plus-kofinanzierten Projekten bis zu 30 Monate. Die Ergebnisse sollen in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz genutzt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen sowie für mittelständische Unternehmen, die ein anspruchsvolles Innovationsprojekt planen. Auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können in Verbundprojekten beteiligt sein. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben mit klarer wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Verwertung. Sie eignet sich für Projekte, die auf neuen Forschungsergebnissen aufbauen und für das Unternehmen wichtig für die Marktposition sind.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- jeweils am 15. April und am 15. Oktober
- Ansprechpunkt
- Projektträger Karlsruhe
- Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes, Lotsendienst für Unternehmen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Antragstellende sind KMU nach EU-Definition oder mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und bis zu 100 Millionen Euro Jahresumsatz
- das Vorhaben ist innovativ und geht deutlich über übliche Unternehmensaktivitäten hinaus
- das Vorhaben baut auf neuesten Forschungsergebnissen auf
- das Vorhaben hat eine klare betriebliche, volkswirtschaftliche oder gesellschaftliche Verwertungsperspektive
- das Vorhaben passt zum Programm „Zukunft der Wertschöpfung“
- bei Verbundprojekten: Abstimmung mit dem Verbundkoordinator
- bei Verbundprojekten: angemessenes Verhältnis zwischen KMU und institutionellen Partnern
- bei Verbundprojekten: die Summe der Zuwendungen an beteiligte KMU beträgt grundsätzlich mehr als 60 % der Gesamtzuwendungen
- die Ergebnisse werden nur in Deutschland, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz genutzt
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung
- das Vorhaben ist nicht dem Programm „Zukunft der Wertschöpfung“ zuzuordnen
- das Vorhaben hat keine ausreichende Verwertungsperspektive
- das Vorhaben bleibt in der Komplexität unter üblichen Unternehmensaktivitäten
- Anbieter der Förderung
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
- Thema der Förderung
- Forschung und Entwicklung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit
- unternehmerische, wettbewerbliche Wertschöpfung
- neue Produkte, Maschinen, Anlagen, Fertigungstechnologien, digitale Produktion, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle, Arbeitsorganisation und Qualifizierung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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