Zuschuss

Förderung von Unternehmen für Ressourcenschutz

Wenn Sie Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz in Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Unternehmen in Hamburg bei Projekten für Klima- und Ressourcenschutz. Es gibt dafür einen Zuschuss, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Gefördert werden freiwillige Investitionen, die Energie, Wasser oder Rohstoffe sparen oder CO2-Emissionen senken. Auch Machbarkeitsstudien für solche Projekte können gefördert werden. Die Förderung richtet sich nach der erreichten Ressourceneinsparung und der Größe des Unternehmens. Je nach Vorhaben sind bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Für bestimmte Vorhaben gibt es feste Höchstbeträge. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen mit einer Betriebsstätte in Hamburg. Besonders passend ist sie für Betriebe, die ihre Produktion oder Gebäudetechnik energieeffizienter machen wollen. Auch Unternehmen, die Material, Wasser oder Prozesswärme einsparen oder umweltfreundlicher nutzen möchten, können profitieren. Wichtig ist, dass das Vorhaben über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgeht.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg
    • Vorhaben muss in Hamburg durchgeführt werden
    • zusätzliche Umweltentlastung über gesetzliche Anforderungen hinaus
    • ordnungsgemäße Geschäftsführung
    • Anlage muss in Hamburg bestimmungsgemäß betrieben werden
    • Zweckbindungsfrist von 3 Jahren
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben darf nicht vor der Bewilligung begonnen werden
    • bei Anwendung der De-minimis-Verordnung keine Förderung für Unternehmen aus Fischerei, Aquakultur sowie der Primärerzeugung, Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Anbieter der Förderung
    • Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
  • Thema der Förderung
    • Klima- und Ressourcenschutz
    • Energieeffizienz
    • Materialeffizienz
    • Wassereinsparung
    • Dekarbonisierung der Prozesswärmeerzeugung
    • Nutzung unvermeidbarer Abwärme
    • Machbarkeitsstudien für Effizienzmaßnahmen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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