Zuschuss, Darlehen

Förderungen im Rahmen des Kommunalen Aufbaufonds Mecklenburg-Vorpommern

Wenn Sie als Gemeinde, Amt, Landkreis, Zweckverband oder kreisfreie Stadt Investitionen in die kommunale Infrastruktur planen oder Unterstützung bei der Haushaltskonsolidierung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen oder auch einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt kommunale Körperschaften mit Förderungen für wichtige Aufgaben in der Kommune. Es geht um Investitionen in die kommunale Infrastruktur und um Hilfe bei der Haushaltskonsolidierung. Die Förderung kann als Darlehen, als Zinshilfe oder in besonderen Fällen als Zuschuss gewährt werden. Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen für öffentlichen Personennahverkehr, Straßenbau, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung, kommunale Hafenanlagen, Verwaltungsgebäude, Feuerwehrgerätehäuser, Fußgängerzonen, Ortsbilderhaltung und kulturelle Einrichtungen. Auch Umschuldungen von Investitionskrediten können unterstützt werden. Der Antrag muss an das zuständige Ministerium gestellt werden. Für bestimmte Antragsteller läuft der Weg über den Landrat des Landkreises.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände in Mecklenburg-Vorpommern. Sie passt besonders, wenn eine Kommune Infrastruktur erneuern, verbessern oder erhalten will oder wenn sie ihren Haushalt konsolidieren muss. Auch für größere kommunale Bau- und Erschließungsvorhaben kann sie hilfreich sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31. August oder 31. Dezember für im folgenden Jahr geplante Maßnahmen
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragstellende sind Gemeinden über 500 Einwohnerinnen und Einwohner, Ämter, Landkreise, kreisfreie Städte oder Zweckverbände
    • der Haushalt wird sparsam und wirtschaftlich geführt
    • alle Einnahmequellen werden in zumutbarem Umfang ausgeschöpft
    • bei Hoch- und Tiefbauten besteht Eigentum an Grund und Boden, ein eigentumsgleiches Recht oder ein dingliches Nutzungsrecht
    • bei investiven Maßnahmen werden Folgekosten berücksichtigt
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
  • Thema der Förderung
    • kommunale Infrastruktur
    • Haushaltskonsolidierung
    • öffentlicher Personennahverkehr
    • Straßenbau
    • Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung
    • Abfallentsorgung
    • kommunale Hafenanlagen
    • Verwaltungsgebäude und Feuerwehrgerätehäuser
    • Fußgängerzonen, Ortsbilderhaltung und kulturelle Einrichtungen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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