Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Vorhaben zur Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten. Auch andere Maßnahmen zum Bodenschutz können gefördert werden. Es handelt sich um einen Zuschuss. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt damit Maßnahmen, die mit belasteten Flächen und dem Schutz des Bodens zu tun haben.
Gefördert werden zum Beispiel die Erfassung von altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten sowie die Ermittlung und Abwehr von Gefahren. Auch Maßnahmen im Zusammenhang mit kommunalen Planungen können dazugehören. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Antrag soll in zweifacher schriftlicher und digitaler Form gestellt werden. Es gibt eine Bagatellgrenze von 12.800 Euro. Die genauen Fördervoraussetzungen hängen von der geplanten Maßnahme ab.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden und Gemeindeverbände. Sie kann auch für bestimmte juristische Personen des Privatrechts und für wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben interessant sein. Wichtig ist, dass die geplante Maßnahme zum Bodenschutz oder zur Sanierung von Altlasten passt. Die Voraussetzungen können je nach Vorhaben unterschiedlich sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben zur Gefahrenermittlung und anschließenden Sanierung von Altlasten
- Andere Maßnahmen zum Bodenschutz
- Erfassung von altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten
- Ermittlung und Abwehr von Gefahren
- Maßnahmen im Zusammenhang mit kommunalen Planungen
- Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände
- Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, deren Geschäftszweck der Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken ist
- Antragsberechtigt sind wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden in Form von Eigenbetrieben
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine gesicherte Angabe
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung
- Bodenschutz
- Altlasten
- Sanierung
- Umwelt und Naturschutz
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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