Zuschuss

Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur

Wenn Sie Investitionen in die regionale Infrastruktur und die Regionalentwicklung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 16.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Investitionen in die regionale Infrastruktur und in die Regionalentwicklung in Thüringen. Es gibt dafür einen Zuschuss aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Gefördert werden zum Beispiel der Ausbau von Industrie- und Gewerbeflächen, die Anbindung an Verkehrs- und Versorgungsnetze, Anlagen für gewerbliches Abwasser, Tourismusinfrastruktur, Einrichtungen der beruflichen Bildung und Gewerbezentren für kleine und mittlere Unternehmen. Auch Vorhaben im Regionalmanagement und Regionalbudget können gefördert werden. Vor einem Antrag soll zuerst eine formlose Fördervoranfrage gestellt werden. Für touristische Infrastruktur gelten besondere Fristen und ein anderer Ansprechpunkt als für andere Infrastrukturmaßnahmen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände. Je nach Vorhaben können auch bestimmte juristische Personen, Kammern und Innungen antragsberechtigt sein. Sie passt besonders für Vorhaben mit regionaler Bedeutung und für Projekte, die die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort stärken.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Fördervoranfragen im Bereich der touristischen Infrastruktur bis zum 31.8. eines Jahres für die Förderung im Folgejahr
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Landesverwaltungsamt
    • Für Maßnahmen im Bereich der touristischen Infrastruktur: Thüringer Aufbaubank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Bedarf für die Maßnahme muss bestehen
    • Großes regional- und strukturpolitisches Interesse an der Realisierung
    • Ziele und Grundsätze der Raumordnung sowie Ziele der Landesplanung müssen berücksichtigt werden
    • Gesamtinvestition mindestens 50.000 Euro
    • Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
    • Angemessener finanzieller Eigenanteil von 10 Prozent bis 45 Prozent der förderfähigen Kosten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben ohne ausreichenden Bedarf
    • Vorhaben ohne regional- und strukturpolitisches Interesse
    • Vorhaben, die die Vorgaben der Raumordnung oder Landesplanung nicht berücksichtigen
    • Vorhaben mit Gesamtinvestition unter 50.000 Euro
    • Vorhaben ohne gesicherte Gesamtfinanzierung
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
  • Thema der Förderung
    • Infrastruktur
    • Regionalförderung
    • Smart Cities & Regionen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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