Zuschuss

Gesellschaftlicher Zusammenhalt (FRL GeZus)

Wenn Sie Maßnahmen planen, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Vorhaben, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Sachsen stärken. Es gibt dafür einen Zuschuss. Gefördert werden je nach Bereich zum Beispiel ehrenamtliches Engagement, Fortbildungen, Projekte mit besonderem sozialpolitischem Interesse, Modellprojekte, Vorhaben zur Erinnerungskultur und Vorhaben der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Die genauen Regeln hängen vom jeweiligen Programmteil ab. Für manche Bereiche gibt es feste Fristen, für andere nicht. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art des Vorhabens.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger und Organisationen, die in Sachsen Projekte für mehr Zusammenhalt planen. Dazu gehören je nach Vorhaben zum Beispiel Vereine, Stiftungen, Kirchengemeinden, Verbände, gemeinnützige Gesellschaften und Kommunen. Auch Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege können je nach Bereich unterstützt werden. Für den Teil „Wir für Sachsen“ ist die Förderung besonders für ehrenamtliches Engagement gedacht.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Je nach Programmteil unterschiedlich
    • Für „Wir für Sachsen“ bis zum 31.10. für das folgende Jahr
    • Für Fortbildungs-Förderung und die Engagement-Stiftung Sachsen bis zum 30.9.
    • Für Projekte von besonderem sozialpolitischem Interesse bis zum 30.9. für die folgende 1. Jahreshälfte und bis zum 31.3. für die folgende 2. Jahreshälfte
    • Für Projekte der Erinnerungskultur ohne festen Antragstermin
    • Für Maßnahmen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege bis zum 30.9. des Vorjahres oder vor Beginn des nächsten Bewilligungszeitraumes
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
    • Für „Wir für Sachsen“: Bürgerstiftung Dresden
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben muss den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken
    • Für „Wir für Sachsen“ muss das bürgerschaftliche Engagement durchschnittlich mindestens 20 Stunden im Monat betragen
    • Die ehrenamtlich tätigen Personen müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen haben
    • Je nach Programmbereich müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine andere Förderung des Freistaates Sachsen für dasselbe Projekt
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Thema der Förderung
    • Gesellschaftlicher Zusammenhalt
    • Bürgerschaftliches Engagement
    • Ehrenamt
    • Fortbildung
    • Erinnerungskultur

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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