Zuschuss

Zuwendungen an die Träger von Kontakt- und Informationsstellen zur Selbsthilfe

Wenn Sie in Ihrer Einrichtung Vorhaben zur Stärkung der Selbsthilfe umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe mit einem Zuschuss. Gefördert werden Vorhaben und Maßnahmen, die die Selbsthilfe stärken. Dazu gehört zum Beispiel, dass Menschen leichter Zugang zur Selbsthilfe finden. Auch die Qualität, Stabilität und Kontinuität der Arbeit von Selbsthilfegruppen soll verbessert werden. Die Förderung gilt für gesundheitliche und soziale Selbsthilfe. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Pro Jahr sind höchstens 22.500 Euro für Personal- und Sachausgaben möglich.

Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft. Die Angebote müssen kostenlos sein. Sie müssen für alle Ratsuchenden offen sein, unabhängig von politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugung. Außerdem müssen der Schutz persönlicher Daten, ein regionaler Bedarf und ein gebilligtes Konzept nachgewiesen werden. Es braucht fachlich qualifiziertes Personal, geeignete Räume, einen Eigenanteil und eine gesicherte Gesamtfinanzierung.

Der Antrag soll spätestens zum 31.10. des Vorjahres gestellt werden. Zuständig ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger von Kontakt- und Informationsstellen für Selbsthilfe. Dazu gehören zum Beispiel Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, kommunale Gebietskörperschaften, Stiftungen, Kirchen und andere rechtsfähige Trägervereine. Sie passt für Einrichtungen, die Selbsthilfeangebote aufbauen oder stärken wollen. Besonders wichtig ist sie für Organisationen, die Menschen kostenlos beraten und begleiten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • spätestens zum 31.10. des Vorjahres
  • Ansprechpunkt
    • Landesamt für Gesundheit und Soziales
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben zur Stärkung der Selbsthilfe
    • kostenlose Angebote für Ratsuchende
    • offene Angebote ohne Rücksicht auf politische, weltanschauliche oder religiöse Überzeugung
    • Schutz der persönlichen Daten
    • regionaler Bedarf
    • vom Landesamt für Gesundheit und Soziales gebilligtes Konzept
    • fachlich qualifiziertes Personal mit mindestens einer halben Vollzeitstelle
    • geeignete Räumlichkeiten
    • Eigenleistung von 10 Prozent
    • gesicherte Gesamtfinanzierung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
  • Thema der Förderung
    • Selbsthilfe
    • gesundheitliche Selbsthilfe
    • soziale Selbsthilfe

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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