Zuschuss

Greißlerei-Förderung des Landes Oberösterreich

Die Greißlerei-Förderung des Landes Oberösterreich unterstützt Investitionsvorhaben von Unternehmen mit aktiver und gültiger Gewerbeberechtigung für den Lebensmitteleinzelhandel mit Vollsortiment in Oberösterreich. Gefördert werden materielle Investitionen wie Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung, insbesondere für Neuerrichtung, Modernisierung, Erweiterung, Qualitätsverbesserung, Angebotserweiterung und Übernahme eines Betriebes. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt bis zu 15 Prozent der Bemessungsgrundlage, maximal 60.000 Euro innerhalb von zwei Jahren.

Stand 30.04.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Oberösterreich

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Greißlerei-Förderung des Landes Oberösterreich unterstützt Unternehmen im Lebensmitteleinzelhandel mit Vollsortiment. Gefördert werden Investitionen in Gebäude sowie in Betriebs- und Geschäftsausstattung. Auch Neuerrichtung, Modernisierung, Erweiterung, Qualitätsverbesserung, Angebotserweiterung und die Übernahme eines Betriebes können unterstützt werden. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Sie beträgt bis zu 15 Prozent der förderbaren Kosten. Maximal sind 60.000 Euro innerhalb von zwei Jahren möglich.

Die Förderung gilt für einen bestimmten Zeitraum in Oberösterreich. Anträge werden online über das Wirtschaftsportal eingereicht. Für die Förderung müssen die Kosten eine Mindesthöhe erreichen. Es kann auch zu einer Rückforderung kommen, wenn rechtliche Vorgaben nicht eingehalten werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen mit aktiver und gültiger Gewerbeberechtigung für den Lebensmitteleinzelhandel mit Vollsortiment. Sie passt besonders für Betriebe, die investieren, umbauen, erweitern oder einen Betrieb übernehmen wollen. Auch Unternehmen mit passenden Investitionen in Gebäude oder Ausstattung können profitieren. Wichtig sind außerdem die Vorgaben zur Betriebsgröße und zur Anzahl der Standorte.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 01.01.2024 bis 31.12.2026
  • Ansprechpunkt
    • Online über das Wirtschaftsportal
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • aktive und gültige Gewerbeberechtigung für den Lebensmitteleinzelhandel mit Vollsortiment
    • maximal 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeitäquivalent am Investitionsstandort
    • maximal 7 Standorte
    • förderbare Kosten ab 10.000 Euro
    • Investitionen in Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung
    • Neuerrichtung, Modernisierung, Erweiterung, Qualitätsverbesserung, Angebotserweiterung oder Übernahme eines Betriebes
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gebrauchten Investitionsgüter, außer bei der Übernahme von Betrieben und bei der Anschaffung von Maschinen
  • Anbieter der Förderung
    • Land Oberösterreich
  • Thema der Förderung
    • Betriebsanlagen
    • Gründung
    • Innovation
    • Nachfolge
    • Übergabe

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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