Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Gründungen und Wachstum in Sachsen. Sie hilft bei Investitionen und Betriebsmitteln in der Start- und Wachstumsphase. Dafür gibt es unter bestimmten Voraussetzungen einen Zins- oder Tilgungszuschuss zu einem Darlehen. Das Darlehen muss mindestens 20.000 Euro und darf höchstens 5 Millionen Euro betragen. Der Zuschuss gilt nur für den Teil des Darlehens, der nicht schon durch andere öffentliche Förderungen abgedeckt ist.
Gefördert werden zum Beispiel der Aufbau oder die Festigung einer selbstständigen Tätigkeit, die Übernahme eines Unternehmens, der Erwerb einer Beteiligung und bestimmte Veränderungen in einem Betrieb. Auch Betriebsmittel können unterstützt werden. Der Tilgungszuschuss liegt bei Investitionsdarlehen bei 5 Prozent und kann durch Boni auf bis zu 10 Prozent steigen. Für Betriebsmittelfinanzierungen beträgt der Tilgungszuschuss 2 Prozent. Die Zinszuschüsse liegen zwischen 0,2 und 3 Prozent.
Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Er geht zuerst an die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut. Diese leitet den Antrag an die Sächsische Aufbaubank weiter.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Menschen, die in Sachsen gründen oder ihr Unternehmen ausbauen wollen. Sie passt auch für Freie Berufe sowie kleine und mittlere Unternehmen. Wichtig ist, dass die Tätigkeit dauerhaft angelegt ist und der Haupterwerb sein soll. Auch die nötige fachliche und kaufmännische Qualifikation muss vorhanden sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- vor Beginn des Vorhabens
- Ansprechpunkt
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Maßnahme oder Investition in Sachsen
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Angehörige der Freien Berufe sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
- Selbstständigkeit soll auf Dauer angelegt sein
- Selbstständigkeit muss den Haupterwerb darstellen
- fachliche und kaufmännische Qualifikation muss vorhanden sein
- mögliche Ausschlusskriterien
- Vorhaben außerhalb Sachsens
- Teil des Darlehens ist bereits durch andere öffentliche Förderungen abgedeckt
- Anbieter der Förderung
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
- Thema der Förderung
- Existenzgründung und -festigung
- Unternehmensfinanzierung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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