Zuschüsse

IBB-Förderung: Berliner InvestitionsBONUS

Sie mussten während der Corona-Pandemie Zukunftsinvestitionen zurückstellen und wollen diese schnellstmöglich wieder aufnehmen? Dann beantragen Sie eine Förderung durch das Programm „Berliner InvestitionsBONUS“. Die IBB Business Team GmbH gewährt attraktive Zuschüsse für betriebliche Investitionen.

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: IBB Investitionsbank Berlin Förderregion: Berlin

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung durch das Programm „Berliner InvestitionsBONUS“ soll Unternehmen unterstützen, die während der Corona-Pandemie ihre Investitionen zurückstellen mussten. Ziel ist es, diese Investitionen schnellstmöglich wieder aufzunehmen und die wirtschaftliche Stabilität zu fördern. Die IBB Business Team GmbH gewährt dafür attraktive Zuschüsse für betriebliche Investitionen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Soloselbstständige sowie Freiberufler:innen, die ihren Haupt- oder Betriebssitz in Berlin haben. Besonders angesprochen werden Unternehmen aus Branchen, die stark von der COVID-19-Pandemie betroffen sind, wie Gastronomie, Tourismus und Einzelhandel.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die bis zu 30 % der förderfähigen Investitionskosten betragen können. Zusätzlich gibt es einen Nachhaltigkeitsbonus von 5 % für besonders nachhaltige Investitionen. Die förderfähigen Kosten umfassen externe Sachausgaben für Wirtschaftsgüter, die in Berlin eingesetzt werden.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag für die Förderung kann nicht mehr eingereicht werden, da das Antragssystem geschlossen ist. Bereits eingereichte Anträge werden jedoch weiterhin bearbeitet. Das Förderprogramm wurde beendet und wird nicht wieder neu aufgelegt.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Selbstständige in bestimmten Berufen wie Ärzt:innen, Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen sowie Unternehmen, die bereits eine GRW-Förderung erhalten haben. Auch Unternehmen, die einen überwiegend überregionalen Absatz haben, sind ausgeschlossen.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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