Zuschuss

Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe; Beantragung einer Förderung

Zweck Mit dem Förderprogramm „Innovationsgutscheine“ sollen kleine Unternehmen/Handwerksbetriebe an die Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Unternehmen/Innovationspartnern herangeführt werden. Dadurch soll ihre Innovationskraft für die Herausforderungen der Zukunft gestärkt werden.

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm „Innovationsgutscheine“ unterstützt kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern. Ziel ist es, diese Unternehmen bei der Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen und anderen Innovationspartnern zu fördern. Dadurch sollen sie ihre Innovationskraft stärken und besser auf zukünftige Herausforderungen reagieren können. Gefördert werden die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen sowie wesentliche Verbesserungen bestehender Angebote. Die Entwicklung von Software ist jedoch nicht förderfähig. Die Förderung erfolgt als Zuschuss, wobei die Beihilfeintensität bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten betragen kann, abhängig von bestimmten Kriterien.

Die Antragstellung muss vor Beginn des Projekts erfolgen, und die Unternehmen müssen nachweisen, dass sie eigene oder fremde Mittel einsetzen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen ist nicht möglich. Unternehmen, die in finanziellen Schwierigkeiten sind oder bereits Insolvenz angemeldet haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Bearbeitung der Anträge dauert etwa vier Wochen, und eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Projektträger wird empfohlen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch, abhängig von den verfügbaren Haushaltsmitteln.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe in Bayern, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz 10 Millionen Euro nicht übersteigt. Auch Existenzgründer mit Firmensitz in Bayern können einen Antrag stellen. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, die ihre Innovationskraft durch externe Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen stärken möchten.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: keine
  • Ansprechpunkt: Bayern Innovativ GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern
    • Jahresumsatz oder Jahresbilanz unter 10 Millionen Euro
    • Betriebsstätte oder Niederlassung in Bayern
  • mögliche Ausschlusskriterien:
    • Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten
    • Vorhaben, die vor Antragstellung begonnen wurden
    • Kumulierung mit anderen öffentlichen Hilfen nicht möglich
  • Anbieter der Förderung: Bayern Innovativ GmbH
  • Thema der Förderung: Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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