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LfA-Förderung: Innovationskredit

Die Förderung soll Investitionen in Innovationen ermöglichen und den Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen decken. Gefördert werden zum Beispiel die Entwicklung und Umsetzung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen, Prozesse sowie auch Marketing-, Organisations- und Geschäftsmodellinnovationen. Außerdem kann der mit dem Vorhaben verbundene Betriebsmittelbedarf mitfinanziert werden.

Stand 28.08.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: lfa.de Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung soll Investitionen in Innovationen ermöglichen und den Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen decken. Gefördert werden zum Beispiel die Entwicklung und Umsetzung neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Dienstleistungen, Prozesse sowie auch Marketing-, Organisations- und Geschäftsmodellinnovationen. Außerdem kann der mit dem Vorhaben verbundene Betriebsmittelbedarf mitfinanziert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist für Unternehmer und Freiberufler in Bayern mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro sinnvoll. Sie richtet sich an Unternehmen, die innovative Vorhaben umsetzen wollen oder bereits als innovatives Unternehmen gelten, zum Beispiel wegen schnellen Wachstums, hoher Forschungs- und Innovationskosten oder einer Finanzierung durch Venture Capital oder Innovationsförderung. Für einfache Produktverbesserungen in Stufe 1 gilt zusätzlich, dass das Unternehmen seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv sein muss.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt als Darlehen oder Kredit über die Hausbank. Es gibt drei Förderstufen mit unterschiedlich günstigen Zinssätzen je nach Innovationsgrad des Vorhabens, mit Darlehen von bis zu 15 Millionen Euro, Laufzeiten von bis zu 10 Jahren und bis zu 2 tilgungsfreien Jahren. In Stufe 1 ist ein Tilgungszuschuss von 2 % möglich, in den Stufen 2 und 3 kann zusätzlich ein ERP-Förderzuschuss der KfW von bis zu 200.000 Euro gewährt werden; bei Bedarf sind auch Haftungsfreistellungen oder Bürgschaften möglich.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Nicht passend ist die Förderung für Unternehmer und Freiberufler mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro. Einfache Produktverbesserungen in Stufe 1 werden nur gefördert, wenn das Unternehmen seit mindestens 5 Jahren am Markt aktiv ist. Für die Einstufung als innovatives Vorhaben oder innovatives Unternehmen müssen die genannten Innovationskriterien erfüllt sein; wenn diese nicht vorliegen, kann eine Förderung ausscheiden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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