Darlehen, Zuschuss

Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)

Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Ihr Forschungsverbund innovative Projekte, Produkte oder Dienstleistungen plant und dafür in Forschungen, Studien, Beratungen oder Ähnliches investieren möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt innovative Vorhaben in Bremen. Es geht um Forschung, Entwicklung und Innovation, zum Beispiel neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Auch Studien, Beratungen und andere Maßnahmen rund um Innovation können gefördert werden. Die Förderung kann als Darlehen oder in besonderen Fällen als Zuschuss gewährt werden.

Gefördert werden Vorhaben, die ein Unternehmen allein oder zusammen mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen umsetzt. Dazu gehören auch Prozess- und Organisationsinnovationen, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster sowie innovationsunterstützende Dienstleistungen. Der Umfang der Förderung hängt von der Art des Vorhabens und von der antragstellenden Stelle ab.

Ein Antrag soll vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen gebunden und wird nicht für jedes Vorhaben vergeben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für kleine und mittlere Unternehmen in Bremen sinnvoll, die innovative Projekte planen. Auch Forschungsverbünde und bremische Forschungseinrichtungen können in bestimmten Fällen profitieren. Besonders passend ist sie für Vorhaben mit einem klaren Innovationsbezug. Sie eignet sich für Organisationen, die für Entwicklung und Forschung finanzielle Unterstützung brauchen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Bremer Aufbau-Bank GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen
    • Bei FuE-Verbundprojekten auch bremische Forschungseinrichtungen
    • Innovative Vorhaben mit Bezug zu Forschung, Entwicklung und Innovation
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • FuE-Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen
    • Vorhaben, die bereits anderweitig bezuschusst werden
    • Projekte, die im Auftrag und auf Kosten anderer Unternehmen durchgeführt werden
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Anbieter der Förderung
    • Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
  • Thema der Förderung
    • Forschung, Entwicklung und Innovation

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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