Darlehen

Kapital für Kleinunternehmen

Wenn Sie als Kleinunternehmen oder Freiberuflerin oder Freiberufler Ihre Liquiditätssituation verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit der Förderung „Kapital für Kleinunternehmen“ können Kleinunternehmen und Freiberuflerinnen und Freiberufler in Hessen ein Darlehen bekommen. Das Geld soll helfen, die Liquidität zu verbessern und die Finanzierungsstruktur zu stärken. Auch Vorhaben im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge können unterstützt werden. Es handelt sich um ein Nachrangdarlehen. Der Antrag läuft über die Hausbank und wird von dort weitergeleitet.

Die Förderung ist für Unternehmen gedacht, die zusätzliches Fremdkapital aufnehmen möchten. Die Darlehenshöhe liegt je nach Fall zwischen 25.000 Euro und 150.000 Euro. Für Unternehmen des gewerblichen Straßengüterverkehrs gelten bis zu 100.000 Euro. Die Laufzeit beträgt 7 Jahre.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kleinunternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie bestimmte Sozialunternehmen in Hessen. Sie passt besonders, wenn die Finanzierung verbessert werden soll oder wenn Geld für eine Unternehmensnachfolge gebraucht wird. Auch Existenzgründerinnen und Existenzgründer können in einem Nachfolgefalle unterstützt werden. Wichtig sind dabei bestimmte wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Sitz in Hessen
    • Kleinunternehmen, Freiberuflerinnen und Freiberufler oder bestimmte Sozialunternehmen
    • Verbesserung der Finanzierungsstruktur oder der Liquiditätssituation
    • Aufnahme von zusätzlichem Fremdkapital
    • Bei Unternehmensnachfolge: besondere Voraussetzungen, unter anderem muss das zu übernehmende Unternehmen mindestens 3 Jahre alt sein
    • Das Unternehmen darf nicht nebenberuflich geführt werden und nicht konzernabhängig sein
    • Die Bonitätseinstufung durch die Hausbank darf eine 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit von 3,00 Prozent nicht überschreiten
    • Die Hausbank muss ein weiteres Darlehen in Höhe von mindestens 50 Prozent des Darlehensbetrags ausreichen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben mit Investitionsort in Ländern, die weder EU-Mitglied noch OECD-Hocheinkommensland sind
    • Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der EU-Kommission nicht nachgekommen sind
  • Anbieter der Förderung
    • Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  • Thema der Förderung
    • Unternehmensfinanzierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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