Zuschuss

Regionales Wachstum – Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen

Wenn Sie in einer strukturschwachen Region eine neue Betriebsstätte errichten oder eine bestehende erweitern oder modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 16.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dieser Förderung unterstützt der Freistaat Sachsen Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen. Gefördert werden zum Beispiel die Errichtung einer neuen Betriebsstätte sowie die Erweiterung oder Modernisierung einer bestehenden Betriebsstätte. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Je nach Vorhaben und Finanzierung kann der Zuschuss unterschiedlich hoch sein. Für bestimmte Vorhaben mit Landesmitteln sind bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten möglich, höchstens 500.000 Euro. Bei Vorhaben mit Mitteln aus dem Just Transition Fund sind bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine Unternehmen und teilweise auch für mittlere Unternehmen sowie für Freie Berufe in Sachsen, die investieren wollen. Sie passt besonders gut, wenn ein Betrieb wachsen, modernisiert oder technisch verbessert werden soll. Wichtig ist, dass das Vorhaben in einem strukturschwachen Raum liegt und die weiteren Bedingungen erfüllt werden. Nicht alle Städte und Branchen sind förderfähig.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Investition in eine neue Betriebsstätte, Erweiterung, Modernisierung, Diversifizierung oder grundlegende Änderung des Produktionsprozesses
    • Vorhaben in einem strukturschwachen Raum in Sachsen
    • Mindestinvestition von 20.000 Euro
    • Gesamtfinanzierung muss gesichert sein
    • Eigen- oder Fremdmittel von mindestens 25 Prozent der Gesamtfinanzierung
    • Grundsätzlich mindestens 10 Prozent Eigenmittel
    • Steigerung der betrieblichen Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit
    • Beitrag zur ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit
    • Durchführung innerhalb von 24 Monaten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben in Dresden und Leipzig
    • Bestimmte Branchen
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
  • Thema der Förderung
    • Investitionen kleiner Unternehmen in strukturschwachen Räumen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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