Darlehen, Zuschuss

Kombi-Darlehen Mittelstand mit Klimaprämie

Wenn Sie in die Energieeffizienz Ihres Betriebsgebäudes und Ihrer Gebäudetechnik investieren und für dieses Vorhaben einen Zuschuss oder ein Darlehen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude ( BEG ) oder dem Bundesprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ beantragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen als Ergänzung oder Aufstockung ein Darlehen bekommen. Als kleines oder mittleres Unternehmen können Sie zusätzlich von der Klimaprämie profitieren.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Investitionen in energieeffiziente Betriebsgebäude und Gebäudetechnik in Baden-Württemberg. Sie richtet sich an Vorhaben im Neubau oder bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben gleichzeitig über die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder über das Programm Klimafreundlicher Neubau gefördert wird. Dann kann das Kombi-Darlehen als Ergänzung oder Aufstockung genutzt werden.

Die Förderung wird als zinsverbilligtes Darlehen vergeben. Kleine und mittlere Unternehmen können zusätzlich eine Klimaprämie als Tilgungszuschuss erhalten. Es gibt drei Programmvarianten, je nach Unternehmensgröße und Dauer am Markt. In der Variante KDM Flex ist auch eine Förderung ohne Bundesförderung in Verbindung mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum möglich.

Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten mitfinanzieren, wenn die Bundesförderung mitgerechnet wird. Sie ist für Neubau, Ersterwerb, Sanierung und einzelne energetische Maßnahmen gedacht. Nicht gefördert werden unter anderem Wohngebäude, Betriebsmittel, Warenlager, Leasing, Mietkauf und bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen sowie für größere mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Auch Angehörige der Freien Berufe können sie nutzen. Besonders interessant ist sie für Betriebe, die energieeffizient bauen oder sanieren wollen und dafür bereits eine passende Bundesförderung beantragen. Für kleine und mittlere Unternehmen mit besonders energieeffizienten oder nachhaltigen Vorhaben ist sie zusätzlich wegen der Klimaprämie attraktiv.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • L-Bank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleine und mittlere Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe und größere mittelständische Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg
    • Vorhaben im Rahmen einer gewerblichen oder selbstständigen freiberuflichen Tätigkeit
    • Investitionen in Baden-Württemberg
    • Gleichzeitige Förderung über die Bundesförderung für effiziente Gebäude oder das Programm Klimafreundlicher Neubau
    • Erfüllung der technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Bundesförderung
    • Vereinbarkeit mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe
    • Einhaltung der in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Sanierung und Errichtung von Wohngebäuden
    • Heizungsanlagen, sofern die erzeugte Energie in Wohngebäuden genutzt wird
    • Finanzierung von Betriebsmitteln und Warenlager
    • Leasing oder Mietkauf
    • Umschuldungen und Nachfinanzierungen von bereits begonnenen oder abgeschlossenen Vorhaben
    • Sanierungsfälle
    • Stille Beteiligungen
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Anbieter der Förderung
    • L-Bank
  • Thema der Förderung
    • Energieeffizienz und erneuerbare Energien

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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