Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Oberösterreich fördert Investitionen von Tourismusbetrieben. Gefördert werden materielle und immaterielle Anlagegüter, zum Beispiel Gebäude, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Anlagen, Maschinen und Softwareprodukte. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Sie gilt für förderbare Kosten ab 100.000 Euro bis höchstens 10.000.000 Euro. Die Förderung kann bis zum 31.12.2030 beantragt werden. Die Höhe beträgt bis zu 5 Prozent der Bemessungsgrundlage.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen aus der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Oberösterreich. Sie passt für Betriebe, die in neue Anlagen, Ausstattung oder Software investieren wollen. Wichtig ist, dass der Betrieb rechtmäßig selbständig geführt wird und Mitglied in einem Tourismusverband ist. Auch physische und juristische Personen sowie bestimmte Gesellschaften können antragsberechtigt sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 31.12.2030
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen der Sparte Tourismus- und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Oberösterreich
- ordentliches oder freiwilliges Mitglied eines Tourismusverbandes
- Investitionen in materielle und immaterielle Anlagegüter
- förderbare Kosten zwischen 100.000 Euro und 10.000.000 Euro
- mögliche Ausschlusskriterien
- förderbare Kosten unter 100.000 Euro
- förderbare Kosten über 10.000.000 Euro
- Anbieter der Förderung
- Land Oberösterreich
- Thema der Förderung
- Betriebsanlagen
- Nachfolge
- Übergabe
- Gründung
- Digitalisierung
- Innovation
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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