Zuschuss

Tirol: Nahversorgungsförderung

Unterstützung kleiner Nahversorgungsunternehmen

Stand 25.07.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2027   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Tirol

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt kleine Nahversorgungsbetriebe in Tirol. Es geht darum, die Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs in Gemeinden, Ortsteilen oder Ortszentren zu sichern und zu verbessern. Gefördert werden vor allem Investitionen in Sachanlagen, zum Beispiel für Neuerrichtung, Verbesserung oder Sicherung eines Betriebs. Auch neue alternative Nahversorgungssysteme können unterstützt werden. Zusätzlich gibt es eine Nahversorgungsprämie für bestimmte Handelsbetriebe mit Grundsortiment, wenn die Nahversorgung ernsthaft gefährdet ist.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Für die Investitionsförderung gelten bestimmte Mindest- und Höchstgrenzen bei den förderbaren Kosten. Die Nahversorgungsprämie ist ebenfalls ein einmaliger Zuschuss und kann je Standort bis zu einem bestimmten Betrag betragen. Anträge müssen vor Beginn des Förderprojektes eingebracht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kleinst- und Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Tirol mit aufrechter Gewerbeberechtigung. Besonders passend ist sie für Betriebe im Lebensmittelhandel, in Bäckereien oder Metzgereien, die ein Grundsortiment anbieten. Sie richtet sich an Unternehmen, die einen Nahversorgungsstandort neu aufbauen, weiterentwickeln oder erhalten wollen. Auch Gemeinden und Betriebe profitieren, wenn die Nahversorgung vor Ort gefährdet ist.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Antrag bis 31.12.2027
  • Ansprechpunkt
    • Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaftsförderung und Fördertransparenz
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleinst- oder Kleinunternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • aufrechte Gewerbeberechtigung
    • Investitionen in Sachanlagen
    • Nahversorgung in Gemeinde, Ortsteil oder Ortszentrum ist gefährdet
    • Handelsbetrieb mit Grundsortiment an Lebensmitteln
    • Stellungnahme der Standortgemeinde
    • finanzieller Beitrag der Standortgemeinde von zumindest 10 % der Landesförderung
    • Bereitschaft, den Betrieb fünf Jahre aufrecht zu erhalten
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine aufrechte Gewerbeberechtigung
    • keine ernsthaft gefährdete Nahversorgung bei der Prämie
    • kein Handelsbetrieb mit Grundsortiment bei der Prämie
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Betriebsanlagen
    • Gründung
    • Nachfolge
    • Nahversorgung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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