Zuschuss

Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der Integrationschancen von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Landesprogramm „WIR – Vielfalt und Teilhabe“ in Hessen unterstützt Projekte, die die Integrationschancen von Menschen mit Migrationshintergrund verbessern. Es gibt Zuschüsse für verschiedene Vorhaben, wie die Einrichtung von WIR-Vielfaltszentren, innovative Integrationsprojekte, Schulungen für ehrenamtliche Integrationslotsen und Laiendolmetscher sowie für gemeinnützige Migrantenorganisationen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Projekts ab. Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht werden, und es gibt jährliche Fristen für die Antragstellung.

Die Förderung richtet sich an kommunale, kirchliche und gemeinnützige Träger in Hessen sowie an Migrantenorganisationen und Kommunen mit einer bestimmten Einwohnerzahl. Wichtig ist, dass die Antragsteller eine detaillierte Planung und einen Finanzierungsplan vorlegen. Investive Projekte oder Maßnahmen, die bereits durch gesetzliche Regelungen finanziert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kommunale, kirchliche und gemeinnützige Träger in Hessen, die Projekte zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund planen. Auch gemeinnützige Migrantenorganisationen und Kommunen mit 10.000 bis 50.000 Einwohnern können von der Förderung profitieren. Die Zielgruppe umfasst somit sowohl Organisationen, die direkt mit Migranten arbeiten, als auch Kommunen, die Integrationsstrategien entwickeln möchten.

Kerndaten

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderbereich: Aus- & Weiterbildung, Gesundheit & Soziales
  • Fördergebiet: Hessen
  • Fördergeber: Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
  • Ansprechpunkt: Regierungspräsidium Darmstadt
  • Bewerbungsfrist: 31.12. des Jahres vor Maßnahmebeginn (für WIR-Vielfaltszentren, Modellprojekte und Migrantenorganisationen)
  • Mögliche Ausschlusskriterien: Investive Projekte, Maßnahmen, die zu Regel- oder Pflichtaufgaben zählen und bereits finanziert werden.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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