Zuschuss

Chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund

Wenn Sie Maßnahmen zur chancengerechten Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Projekte, Maßnahmen, Aktivitäten und Veranstaltungen in Hamburg. Sie sollen die Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am öffentlichen Leben verbessern. Außerdem sollen sie die interkulturelle Öffnung fördern.

Gefördert werden zum Beispiel Projektarbeit, Beratung, Fortbildungen, Schulungen, Mietkosten und sachliche Aufwendungen für die Selbstverwaltung. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Für Veranstaltungen und Projekte gelten unterschiedliche Höchstbeträge.

Ein Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Vor der Antragstellung soll das Projektkonzept zuerst als Entwurf geprüft werden. Die Förderung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Sinnvoll ist die Förderung für Migrantenorganisationen und andere Träger in Hamburg. Sie passt für Vorhaben, die Begegnung, Zusammenarbeit und Vernetzung fördern. Auch Projekte zur Stärkung von Menschen mit Migrationshintergrund in ihren Communities können passen. Wichtig ist, dass das Vorhaben einen Bezug zu Hamburg hat.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • mindestens 2 Monate vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
    • Referat für Projekt- und Zuwendungssteuerung
    • Referat für Integration von Zuwanderern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Projekte, Aktivitäten, Maßnahmen oder Veranstaltungen mit regionalem Bezug zu Hamburg
    • Förderung der interkulturellen Öffnung
    • Förderung der Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund am öffentlichen Leben
    • Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg
    • Eigenmittelanteil von mehr als 5 Prozent der Projektausgaben
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Vorhaben, die bereits durch andere Förderprogramme abgedeckt sind
    • Vorhaben, die zu den Aufgaben der Regeldienste gehören
  • Anbieter der Förderung
    • Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
  • Thema der Förderung
    • chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.