Zuschuss

Integrationsprojekte für Menschen mit Migrationshintergrund

Wenn Sie Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung des Landesintegrationskonzepts planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Projekte und Maßnahmen in Rheinland-Pfalz, die Menschen mit Migrationshintergrund bei der Integration und Betreuung helfen. Es geht um Vorhaben, die zur gleichberechtigten Teilhabe beitragen und die Gesellschaft offener und vielfältiger machen. Auch Projekte zur Stärkung von Willkommens- und Anerkennungskultur sowie zum Ehrenamt in der Integrationsarbeit können gefördert werden.

Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen zur Organisationsentwicklung, Fort- und Weiterbildungen für Mitarbeitende in Verbänden und Kommunen sowie die Begleitung von Geflüchteten. Auch Projekte, die als Kofinanzierung für Bundes- oder EU-Mittel nötig sind, und kleine Vorhaben vor Ort kommen infrage. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Der Antrag soll 4 bis 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Für das laufende Jahr gilt als Frist der 15.11. Die Förderung richtet sich nach festen Kriterien und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen bewilligt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Träger der Wohlfahrtsverbände, Migrantenselbstorganisationen, ehrenamtlich Tätige im Integrationsbereich, Kommunen und andere juristische Personen mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Sie passt besonders gut für Projekte, die Zugewanderte und Einheimische zusammenbringen. Auch Kooperationsprojekte mit mehreren Trägern sind besonders wichtig.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 15.11. für das laufende Jahr
    • Antrag 4 bis 6 Wochen vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben dient der Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund
    • Projekte zur gleichberechtigten Teilhabe, interkulturellen Öffnung, Willkommens- und Anerkennungskultur oder zum Ehrenamt in der Integrationsarbeit
    • Antragstellende sind für die Durchführung geeignet
    • Kooperationsprojekte werden vorrangig gefördert
    • Gesamtfinanzierung des Projekts ist gesichert
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine Förderung aus dem Fachbereich möglich und dies wird nicht nachvollziehbar dargelegt
    • keine Gesamtfinanzierung
    • Kleinstprojekte vor Ort mit Kostenvolumen über 500 Euro
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
  • Thema der Förderung
    • Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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