Zuschuss

Integration von Migranten

Wenn Sie Projekte zur besseren Integration von Migrantinnen und Migranten durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Projekte, die die Integration von Migrantinnen und Migranten in Mecklenburg-Vorpommern verbessern. Es geht um Vorhaben, die Teilhabe, Verständigung und gesellschaftliches Miteinander stärken. Auch Beratung, Hilfe zur Selbsthilfe und die Einbindung in Vereine und Initiativen können gefördert werden.

Die Förderung wird als Zuschuss vergeben. In der Regel können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen werden. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Wichtig ist auch: Das Projekt muss einen Bedarf vor Ort haben und von geeigneten Fachkräften durchgeführt werden. Außerdem müssen Eigenanteil und Beteiligung der Landkreise oder kreisfreien Städte zusammen mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben ausmachen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige Vereine, Verbände und Organisationen mit Sitz oder Zweigstelle in Mecklenburg-Vorpommern. Sie richtet sich an Projekte für Migrantinnen und Migranten mit dauerhaftem Aufenthalt sowie unter bestimmten Bedingungen auch an Asylbewerberinnen und Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge. Besonders passend ist sie für Vorhaben in Beratung, Integration, Kommunikation und gesellschaftlicher Teilhabe.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31.10. des vorangehenden Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Landesamt für Gesundheit und Soziales
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • gemeinnützige rechtsfähige Vereine, Verbände und Organisationen mit Sitz oder dauerhafter Zweigstelle in Mecklenburg-Vorpommern
    • Bedarf des Projekts muss vom Landkreis oder von der kreisfreien Stadt bestätigt werden
    • Durchführung durch geeignete Fachkräfte
    • bei bestimmten Beratungs- und Integrationsprojekten sind passende pädagogische Qualifikationen des Personals nötig
    • Eigenanteil und Beteiligung der Landkreise oder kreisfreien Städte zusammen mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Maßnahmen, die vor allem oder nur der vereins- oder verbandsinternen Arbeit dienen
    • Maßnahmen, die bereits Gegenstand anderer Landeszuschüsse sind
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
  • Thema der Förderung
    • Integration von Migrantinnen und Migranten

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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