Zuschuss

Rückkehrberatung und Reintegration

Wenn Sie Rückkehrberatungen und Reintegrationsmaßnahmen für ausreiseinteressierte Ausländerinnen und Ausländer planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Schleswig-Holstein fördert Rückkehrberatung und Reintegrationsmaßnahmen. Es geht um Projekte für Menschen, die freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren möchten. Gefördert werden auch Maßnahmen, die die Rückkehr vorbereiten und die Wiedereingliederung im Herkunftsland unterstützen. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Der Zuschuss kann bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Für einen Folgeantrag ist ein vorzeitiger Beginn möglich. Die Bewilligung gilt in der Regel für ein Kalenderjahr.

Gefördert werden zum Beispiel Einzelfallberatung, Begleitung, Einzelhilfen und Informationen über die Lage im Herkunftsland. Auch die Organisation der Rückreise, Fortbildungen und Fachveranstaltungen können unterstützt werden. Bei Reintegrationsprojekten geht es vor allem um Perspektiven für die Rückkehr, Beratung zur Wiedereingliederung und Kontakte zu Stellen im Herkunftsland. Außerdem können Qualifizierungsmaßnahmen für Selbstständigkeit oder beruflichen Wiedereinstieg gefördert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Organisationen, die Rückkehrberatung oder Reintegrationsprojekte planen. Dazu gehören freie Wohlfahrtsverbände, Migrantenorganisationen, Kreise, kreisfreie Städte und andere Träger mit Erfahrung in diesem Bereich. Wichtig ist, dass die Vorhaben vor allem in Schleswig-Holstein umgesetzt werden. Die Angebote müssen sich an Menschen richten, die in Schleswig-Holstein wohnen oder dort ihren Sitz haben.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 1.12. des Vorjahres
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben hauptsächlich in Schleswig-Holstein
    • Adressaten wohnen in Schleswig-Holstein oder haben dort ihren Sitz
    • Controlling auf Grundlage des aktuellen Rahmenkonzepts
    • Personalstellen von mindestens 0,5 Stellenanteilen einer Vollzeitstelle
    • Antragsberechtigt sind freie Wohlfahrtsverbände Schleswig-Holsteins und ihre Mitgliedsorganisationen, Migrantenorganisationen, Kreise und kreisfreie Städte sowie sonstige Projektträger mit besonderer Erfahrung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
  • Thema der Förderung
    • Rückkehrberatung und Reintegration

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.