Zuschuss

Förderung von Schulsozialarbeit

Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Schulsozialarbeit zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen zur Schulsozialarbeit an allgemeinbildenden Schulen. Ziel ist es, die Schulsozialarbeit auszubauen und fachlich weiterzuentwickeln. Die Förderung gibt es als Zuschuss. In der Regel werden bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben übernommen. Für Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft kann es abweichend eine Förderung von 100 Prozent für je 1,0 Vollzeitäquivalente geben. Für Sachausgaben und Verwaltungskosten gibt es zusätzlich eine Pauschale von bis zu 7.000 Euro je 1,0 Vollzeitäquivalent.

Anträge stellt in der Regel der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Der Antrag muss spätestens bis zum 31.10. für das Folgejahr eingereicht werden. Zuständig ist der Kommunale Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Landkreise und kreisfreie Städte, die Schulsozialarbeit an Schulen aufbauen oder verbessern wollen. Sie ist auch für anerkannte Träger der freien Jugendhilfe interessant, wenn ihnen die Mittel weitergeleitet werden. Besonders wichtig ist sie für Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft. Sie passt für Vorhaben, bei denen Schulsozialarbeit fest geplant und dauerhaft organisiert werden soll.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • spätestens bis zum 31.10. für das Folgejahr
  • Ansprechpunkt
    • Kommunaler Sozialverband Sachsen – Außenstelle Chemnitz
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Schulsozialarbeit muss in der Jugendhilfeplanung verankert sein
    • an allen Oberschulen in öffentlicher Trägerschaft muss mindestens 1,0 Vollzeitäquivalent vorgesehen sein
    • die Mittel aus der Jugendpauschale müssen vollständig beantragt werden
    • die im Vorjahr bereitgestellten Mittel müssen vollständig abgerufen worden sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
  • Thema der Förderung
    • Schulsozialarbeit

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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