Zuschuss

Örtliche Jugendförderung

Wenn Sie als Träger der örtlichen Jugendhilfe bedarfsgerechte Angebote für Jugendliche schaffen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Angebote für Jugendliche in Thüringen. Gefördert werden Personal- und Sachausgaben für verschiedene Aufgaben der Jugendhilfe. Dazu gehören zum Beispiel Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz sowie Maßnahmen für junge Menschen mit Problemen mit dem Gesetz. Auch Angebote zur Beteiligung und Mitbestimmung junger Menschen können gefördert werden.

Die Förderung wird als Zuschuss in Form einer Pauschale gegeben. Die Höhe hängt von den verfügbaren Haushaltsmitteln des Landes und von statistischen Daten zu Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen ab. Sie kann bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Der Antrag muss bis zum 31.12. des Vorjahres gestellt werden.

Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen Teil der Jugendhilfeplanung sind. Außerdem müssen die fachlichen Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses beachtet werden. Für schulbezogene Jugendarbeit ist eine Zusammenarbeit mit Schulen nötig.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Landkreise und kreisfreie Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Sie richtet sich an Stellen, die bedarfsgerechte Angebote für junge Menschen planen, aufbauen oder unterstützen möchten. Besonders passend ist sie für Vorhaben in der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und im Kinder- und Jugendschutz.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 31.12. des Vorjahres
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Maßnahmen sind Teil der Jugendhilfeplanung
    • fachliche Empfehlungen des Landesjugendhilfeausschusses werden berücksichtigt
    • schulbezogene Jugendarbeit erfolgt in Kooperation mit Schulen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
  • Thema der Förderung
    • örtliche Jugendförderung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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