Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Rheinland-Pfalz fördert Maßnahmen und Projekte zur Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte, wenn sie über die Region hinaus wichtig sind und Modellcharakter haben. Es geht um Projekte, die neue Wege in der Integrationsarbeit zeigen oder die Chancen für Zugewanderte verbessern. Die Förderung wird als Zuschuss vergeben.
Gefördert werden zum Beispiel innovative Ansätze, die Begleitung von jungen Menschen im Integrationsprozess und Projekte, die Toleranz und gegenseitiges Verstehen stärken. Auch kommunale Integrationskonzepte können unterstützt werden, ebenso einzelne Maßnahmen daraus. Außerdem können Projekte gefördert werden, an denen mehrere Regionen beteiligt sind oder die für eine Zielgruppe überregional relevant sind.
Der Antrag soll vor Beginn des Projekts gestellt werden. Es müssen mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten durch Eigenmittel oder Drittmittel gedeckt werden. Die Förderung ist nachrangig und gibt es nur, wenn keine passenden Förderprogramme in den zuständigen Fachressorts vorhanden sind.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Vereine, Initiativen, Verbände und andere geeignete Projektträger mit Sitz in Rheinland-Pfalz. Sie passt besonders für Träger, die Projekte zur Integration von Zugewanderten planen und dabei neue oder überregionale Ansätze umsetzen wollen. Auch Vorhaben mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Migrationshintergrund können gut passen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- mindestens 4 bis 6 Wochen vor Projekt- oder Maßnahmenbeginn
- Ansprechpunkt
- Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Projektträger mit Sitz in Rheinland-Pfalz
- Träger erscheint zur Durchführung der Maßnahmen geeignet
- Projekt hat überregionale Bedeutung oder Modellcharakter
- innovative Ansätze zur Verbesserung der Integrationschancen
- Stärkung von Toleranz und gegenseitigem Verstehen
- Entwicklung oder Fortschreibung kommunaler Integrationskonzepte
- mindestens 10 Prozent Eigenmittel oder Drittmittel
- Förderung nur, wenn keine passenden Programme in den zuständigen Fachressorts vorhanden sind
- mögliche Ausschlusskriterien
- bereits begonnene Maßnahmen und Projekte
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz
- Thema der Förderung
- Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte
- Projekte mit überregionaler Bedeutung
- kommunale Integrationskonzepte
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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