Zuschuss

Markteinführung Zuschuss EFRE

Wenn Sie technische und nicht technische Innovationen wirtschaftlich verwerten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Freistaat Sachsen unterstützt mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung Vorhaben, mit denen neue oder deutlich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen auf den Markt gebracht werden. Die Förderung hilft dabei, Innovationen wirtschaftlich zu verwerten und die Markteinführung vorzubereiten oder umzusetzen. Es handelt sich um einen Zuschuss für bestimmte Ausgaben rund um Schutzrechte, Design, Marketing, Vertrieb, Normierung, Zertifizierung, Prototypen, Serienmuster oder eine Messe. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Die Förderung läuft für bis zu 15 Monate. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe und dem Alter des Unternehmens ab. Zusätzlich kann sich der Fördersatz erhöhen, wenn tarifgebunden gezahlt wird oder ein wichtiger Beitrag zur ökologischen Nachhaltigkeit geleistet wird. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen, und die direkten Gesamtausgaben dürfen 200.000 Euro nicht überschreiten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen. Sie passt besonders für Vorhaben, bei denen ein innovatives Produkt, ein Verfahren oder eine Dienstleistung erstmals oder deutlich verbessert auf den Markt gebracht werden soll. Wichtig ist, dass das Vorhaben in Sachsen umgesetzt wird und die Innovation noch nicht vor Antragstellung am Markt angeboten wurde.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Antrag vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • Angehörige der Freien Berufe
    • Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen
    • Umsetzung des Projekts in Sachsen
    • Innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
    • Nutzungsrechte an den Ergebnissen liegen vor oder wurden erworben
    • Produkt, Verfahren oder Dienstleistung war vor Antragstellung noch nicht am Markt
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
    • Produkt, Verfahren oder Dienstleistung war bereits vor Antragstellung am Markt
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
  • Thema der Förderung
    • Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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