Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Gefördert werden Vorhaben, die zu neuen Produkten, Verfahren oder technischen Dienstleistungen führen sollen. Es handelt sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Der Antrag kann laufend gestellt werden.
Wichtig ist, dass das Projekt ein hohes technisches Risiko hat und ein hohes Innovationsniveau aufweist. Das Vorhaben soll den Stand der Technik deutlich verbessern. Außerdem muss ein schlüssiges Konzept für die Markteinführung vorliegen. Die Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße und dem Standort.
Die Förderung ist für Einzelprojekte im Rahmen des Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand gedacht. Sie soll Unternehmen helfen, ihre Innovationskraft zu stärken. Pro Jahr können höchstens zwei Projekte gefördert werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und unternehmerisch tätige freie Büros. Das Unternehmen muss in Deutschland eine Betriebsstätte oder Niederlassung haben. Es sollte genug technisches, betriebswirtschaftliches und personelles Potenzial für das Projekt vorhanden sein. Auch ein geordnetes Rechnungswesen und ein eigener Finanzanteil sind nötig.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- laufend
- Ansprechpunkt
- VDI / VDE Innovation + Technik GmbH
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- kleines oder mittleres Unternehmen, Handwerksbetrieb oder unternehmerisch tätiges freies Büro
- weniger als 500 Personen im Unternehmen einschließlich verbundener Unternehmen
- Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- ausreichendes technisches und betriebswirtschaftliches Potenzial
- ausreichend qualifiziertes Personal
- geordnetes Rechnungswesen
- erforderlicher finanzieller Eigenanteil vorhanden
- Vorhaben mit hohem technischen Risiko
- hohes Innovationsniveau
- neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen
- schlüssiges Konzept zur Markteinführung
- Durchführung nach den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis
- mögliche Ausschlusskriterien
- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des EU-Beihilferechts
- beantragtes oder eröffnetes Insolvenzverfahren
- bereits durch andere Programme des Bundes, der Länder oder der Europäischen Union unterstützt
- routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten ohne technisches Risiko
- Anbieter der Förderung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Thema der Förderung
- Forschung und Innovation
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte
- innovative Produkte, Verfahren und technische Dienstleistungen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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