Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung ist ein Stipendium für Medizinstudierende in Bayern. Sie soll dazu beitragen, dass später mehr Ärztinnen und Ärzte im ländlichen Raum arbeiten. Dafür bekommen geförderte Studierende monatlich 600 Euro, höchstens für 48 Monate. Das Geld ist für Lebenshaltungskosten während des Studiums gedacht.
Wer das Stipendium erhält, muss sich später an bestimmte Regeln halten. Dazu gehört, dass die fachärztliche Weiterbildung im Fördergebiet begonnen und dort grundsätzlich vollständig gemacht wird. Danach soll auch die ärztliche Tätigkeit im Fördergebiet aufgenommen und für mindestens 60 Monate ausgeübt werden. In besonderen Härtefällen sind Ausnahmen möglich.
Der Antrag wird beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit gestellt. Eine Antragstellung ist frühestens ab dem dritten Studienjahr möglich. Die Bearbeitung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Medizinstudierende, die später im ländlichen Raum arbeiten möchten. Sie passt besonders zu Personen, die schon während des Studiums eine spätere Tätigkeit als Ärztin oder Arzt in Bayern planen. Wichtig ist auch die Bereitschaft, sich nach dem Studium und der Weiterbildung länger an den ländlichen Raum zu binden.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- keine Angaben
- Ansprechpunkt
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Dienststelle Bad Kissingen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Studium der Humanmedizin an einer deutschen Hochschule oder an einer anerkannten Hochschule im EU-Ausland oder in einem Staat mit entsprechender Hochschulfreiheit
- mindestens ein Kooperationspartner in Bayern
- Antragstellung frühestens ab dem dritten Studienjahr
- eingeschrieben ab dem dritten Studienjahr
- mindestens die Hälfte der Gesamtstudiendauer am Standort des bayerischen Kooperationspartners
- Verpflichtung, die fachärztliche Weiterbildung im Fördergebiet aufzunehmen und dort grundsätzlich vollständig zu durchlaufen
- Verpflichtung, nach der fachärztlichen Weiterbildung innerhalb von sechs Monaten eine ärztliche Tätigkeit im Fördergebiet aufzunehmen und dort mindestens 60 Monate auszuüben
- mögliche Ausschlusskriterien
- Studierende, die einen Studienplatz über die Landarztquote Bayern erhalten haben
- Studierende, die einen Studienplatz über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bayern erhalten haben
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Dienststelle Bad Kissingen
- Thema der Förderung
- Stipendium für Medizinstudierende
- Förderung der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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