Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Landarztprämie ist ein Förderangebot in Bayern. Sie soll helfen, die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung im ländlichen Raum zu sichern. Gefördert werden Niederlassungen, die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren und die Bildung von Filialen. Die Förderung ist ein Zuschuss.
Die Prämie soll einen finanziellen Ausgleich für schwierige Bedingungen in bestimmten Regionen schaffen. Dazu gehören zum Beispiel eine ältere Bevölkerung, ein höherer medizinischer Bedarf und eine schlechtere Erreichbarkeit. Ziel ist es, mehr Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten für diese Regionen zu gewinnen.
Der Antrag wird elektronisch gestellt. Dafür ist eine Anmeldung über Bayern-ID oder die Online-Ausweisfunktion nötig. Der Antrag muss innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der ärztlichen Tätigkeit eingehen.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Ärztinnen und Ärzte sowie für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die sich in Bayern niederlassen oder eine Filiale oder ein Medizinisches Versorgungszentrum gründen wollen. Besonders passend ist sie für Tätigkeiten in Regionen mit schwieriger Versorgungslage. Auch für bestimmte Fachrichtungen wie Hausärztinnen und Hausärzte, Kinderärztinnen und Kinderärzte oder Kinder- und Jugendpsychiaterinnen und -psychiater kann sie interessant sein.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- innerhalb von sechs Monaten nach Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit
- Ansprechpunkt
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Dienststelle Bad Kissingen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Niederlassung, Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums oder Filialbildung im Landarztprämiengebiet
- Einhaltung der Vorgaben zur Einwohnerzahl der Gemeinde
- Antragstellung innerhalb von sechs Monaten nach Stichtag
- Verpflichtung zur Tätigkeit für mindestens 60 Monate am Praxissitz
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine Zulassungsbeschränkungen oder nur unter bestimmten Ausnahmen im Planungsbereich
- Antrag außerhalb der Frist
- Tätigkeit nicht im Landarztprämiengebiet
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, Dienststelle Bad Kissingen
- Thema der Förderung
- Ärzte und Psychotherapeuten im ländlichen Raum
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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