Darlehen/Zuschuss

Schwerbehinderte Menschen; Beantragung von Leistungen durch Arbeitnehmer

Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können Leistungen erhalten insbesondere für technische Arbeitshilfen, zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz, zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen, zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz, für Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder in besonderen Lebenslagen. Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur Sicherung der gleichb

Stand 18.05.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben. Sie hilft zum Beispiel bei technischen Arbeitshilfen, bei Fortbildungen, bei einer notwendigen Arbeitsassistenz oder beim Erreichen des Arbeitsplatzes. Auch eine Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz kann gefördert werden. Die Unterstützung kann als Zuschuss und in manchen Fällen auch als Darlehen gegeben werden. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab.

Der Antrag muss vor dem Kauf oder vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden. Zuständig ist das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Für die Förderung fallen keine Kosten an.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für schwerbehinderte Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige. Sie kann auch für Menschen wichtig sein, die einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind. Sie unterstützt dabei, am Arbeitsleben teilzuhaben und den Arbeitsplatz besser zu erreichen oder zu sichern.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Der Antrag muss vor der Beschaffung oder vor Maßnahmebeginn gestellt werden.
  • Ansprechpunkt
    • Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Schwerbehinderung oder Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen
    • Geplante Anschaffungen oder Maßnahmen mit Kostenvoranschlag
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Antrag nach Beginn der Maßnahme oder nach der Beschaffung
  • Anbieter der Förderung
    • Zentrum Bayern Familie und Soziales
  • Thema der Förderung
    • Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben für schwerbehinderte Menschen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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