Zuschuss

Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum

Wenn Sie als Ärztin oder Arzt eine Praxis im ländlichen Raum eröffnen beziehungsweise übernehmen möchten oder Ihre Praxis barrierefrei gestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Ärztinnen und Ärzte in Thüringen, wenn sie sich im ländlichen Raum niederlassen. Sie können Geld als Zuschuss bekommen, wenn Sie eine Praxis neu gründen, eine Praxis übernehmen oder eine Zweig- oder Filialpraxis aufbauen. Auch Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit in der Praxis können gefördert werden. Die Förderung gilt für Investitionen im Zusammenhang mit der Niederlassung. Der Antrag muss schriftlich beim Thüringer Landesverwaltungsamt gestellt werden.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Vorhabens und vom Ort ab. Für eine neue Praxis oder eine Übernahme sind je nach Einwohnerzahl der Gemeinde unterschiedliche Beträge möglich. Für eine Zweig- oder Filialpraxis gibt es ebenfalls einen eigenen Zuschuss. Für Barrierefreiheit ist ein kleinerer Zuschuss vorgesehen. Die Praxis muss in Thüringen liegen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Ärztinnen und Ärzte, die im ländlichen Raum in Thüringen eine eigene Praxis eröffnen oder übernehmen möchten. Sie passt auch für Träger von Medizinischen Versorgungszentren, wenn sie eine Zweig- oder Filialpraxis gründen oder übernehmen. Außerdem ist sie für Vorhaben interessant, mit denen eine Praxis barrierefrei gemacht werden soll.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Landesverwaltungsamt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Niederlassung als Ärztin oder Arzt im ländlichen Raum in Thüringen
    • Neugründung oder Übernahme einer Praxis
    • Gründung oder Übernahme einer Zweig- oder Filialpraxis
    • Vorhaben zur Schaffung von Barrierefreiheit
    • Zustimmung des Zulassungsausschusses oder Genehmigung der Zweig- oder Filialpraxis
    • Praxis in einer Gemeinde des Freistaats Thüringen
    • Kein gesperrter Planungsbereich
    • Verpflichtung zur Ausübung der Tätigkeit und Aufrechterhaltung der Niederlassung für mindestens 60 Monate
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Praxis liegt nicht in Thüringen
    • Gemeinde liegt in einem gesperrten Planungsbereich
    • Keine Zustimmung oder Genehmigung für das Vorhaben
    • Verpflichtung zur Mindestdauer von 60 Monaten wird nicht eingehalten
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
  • Thema der Förderung
    • Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum
    • Barrierefreiheit in Praxen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.