Zuschuss

Meistergründungsprämie

Wenn Sie Meisterin oder Meister im Handwerk sind und die Gründung Unternehmens planen oder ein Unternehmen übernehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung richtet sich an Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister in Thüringen. Sie unterstützt die Gründung eines eigenen Unternehmens, die Übernahme eines Betriebs oder eine erste Beteiligung an einem Handwerksunternehmen. Es gibt dafür einen einmaligen Zuschuss. Zusätzlich kann es eine Förderung geben, wenn neue Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze geschaffen und besetzt werden.

Die Förderung besteht aus einer Grundförderung und einer Aufbauförderung. Für die Grundförderung sind 5.000 Euro genannt, für die Aufbauförderung 2.500 Euro. Der Antrag wird bei der Thüringer Aufbaubank gestellt.

Voraussetzung ist unter anderem, dass es sich um ein Handwerksunternehmen mit Sitz in Thüringen handelt. Außerdem müssen bestimmte formale und fachliche Bedingungen erfüllt sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Meisterinnen und Meister im Handwerk, die sich selbstständig machen wollen. Sie passt auch für Personen, die einen Handwerksbetrieb übernehmen oder sich erstmals an einem solchen Betrieb beteiligen möchten. Besonders interessant ist sie für Menschen, die zusätzlich Arbeitsplätze oder Ausbildungsplätze schaffen wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Thüringer Aufbaubank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Meisterin oder Meister im Handwerk
    • Unternehmen nach Anlage A oder B der Handwerksordnung mit Betriebsstätte in Thüringen
    • Eintragung in die Handwerksrolle
    • Gewerbeanmeldung
    • Gründung, Übernahme oder erstmalige Beteiligung an einem Handwerksunternehmen
    • Für die Grundförderung: Meisterprüfung oder Abschluss auf mindestens DQR 6 innerhalb von 3 Jahren
    • Beratung bei der zuständigen Handwerkskammer und Tragfähigkeitsbescheinigung
    • Für die Aufbauförderung: Schaffung und Besetzung eines sozialversicherungspflichtigen, branchenüblichen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes für mindestens 12 Monate
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
  • Thema der Förderung
    • Existenzgründung und -festigung
    • Handwerk
    • Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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