Zuschuss

Meistergründungsprämie NRW

Wenn Sie sich als Handwerksmeisterin oder -meister in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen einmaligen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU Förderregion: Nordrhein-Westfalen

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Meistergründungsprämie NRW unterstützt Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister bei der Selbstständigkeit in Nordrhein-Westfalen. Es gibt einen einmaligen Zuschuss für die Neugründung, die Übernahme eines Betriebs oder für eine mehrheitliche Beteiligung an einem bestehenden oder neu gegründeten Unternehmen. Die Förderung kann bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, höchstens 10.500 Euro. Der Antrag soll vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden.

Voraussetzung ist, dass die Gründung eine Vollexistenz sein soll. Außerdem müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein, zum Beispiel bei Beschäftigung von Mitarbeitenden oder Auszubildenden. Auch ein Mindestbedarf an Investitionen und Betriebsmitteln ist nötig. Zusätzlich sind eine Beratung bei der Handwerkskammer, ein positives Votum und ein Gründungskonzept erforderlich.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die sich in Nordrhein-Westfalen selbstständig machen wollen. Sie passt besonders gut, wenn ein Betrieb neu gegründet, übernommen oder ausgebaut werden soll. Auch für Personen mit einem tragfähigen Gründungsvorhaben und geplantem Personalaufbau ist sie interessant.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
  • Ansprechpunkt
    • Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister
    • Selbstständige Vollexistenz
    • Neugründung, Betriebsübernahme oder mehrheitliche Beteiligung
    • Mindestens ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin für insgesamt mindestens 12 Monate
    • Alternativ Beschäftigung einer Auszubildenden oder eines Auszubildenden
    • Bei Betriebsübernahme Erhalt der vorhandenen Arbeitsplätze normalerweise für mindestens 12 Monate
    • Finanzierungsbedarf für Investitionen und Betriebsmittel von mindestens 12.000 Euro
    • Existenzgründungsberatung bei der Handwerkskammer
    • Positives Votum der zuständigen Handwerkskammer
    • Gründungskonzept
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Thema der Förderung
    • Existenzgründung und -festigung
    • Handwerk

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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