Zuschuss

Messeförderung

Wenn Sie als KMU , Handwerksunternehmen oder innovatives Start-up an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Unternehmen aus Hessen bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen. Es gibt einen Zuschuss für bestimmte Kosten rund um den Messeauftritt, zum Beispiel für Standmiete, Standbau, Transport, Versicherungen und weitere Messekosten. Die Förderung gilt für Messen im Inland und im Ausland, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Antrag muss rechtzeitig vor Messebeginn gestellt werden.

Die Höhe des Zuschusses hängt davon ab, wo die Messe stattfindet. Für Auslandsmessen außerhalb von EU und EFTA sind bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben möglich, höchstens 4.000 Euro pro Unternehmen. Für Messen und Ausstellungen in der EU und in den EFTA-Staaten sowie für internationale Messen im Inland sind bis zu 50 Prozent möglich, höchstens 2.000 Euro pro Unternehmen. Es gibt außerdem eine Begrenzung auf maximal zwei geförderte Messeteilnahmen in drei aufeinanderfolgenden Jahren.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen, Handwerks- und Kleinstunternehmen sowie für junge, innovative Start-ups. Besonders interessant ist sie für Unternehmen, die ihre Produkte oder Leistungen auf Messen zeigen und neue Kontakte im In- und Ausland knüpfen möchten. Voraussetzung ist unter anderem ein Betriebssitz in Hessen. Die Messe oder Ausstellung muss international ausgerichtet sein und im Verzeichnis der deutschen Messewirtschaft stehen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • spätestens 8 Wochen vor Messebeginn
  • Ansprechpunkt
    • HA Hessen Agentur GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Betriebssitz in Hessen
    • antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Handwerks- und Kleinstunternehmen sowie junge und innovative Start-ups
    • Messe oder Ausstellung mit internationaler Ausrichtung
    • Messe oder Ausstellung ist im Verzeichnis der deutschen Messewirtschaft aufgeführt
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine Förderung im Folgejahr nach zwei geförderten Messeteilnahmen in drei aufeinanderfolgenden Jahren
  • Anbieter der Förderung
    • Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
  • Thema der Förderung
    • Teilnahme an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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