Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern bei der Teilnahme an internationalen oder international ausgerichteten Messen und Ausstellungen. Es gibt dafür einen Zuschuss zu bestimmten Kosten, zum Beispiel für die Standfläche und direkt vom Messeveranstalter berechnete Leistungen. Die Förderung gilt auch für Präsenzteilnahmen an hybriden Messen und Ausstellungen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Größe des Unternehmens ab. Kleinstunternehmen können bis zu 50 Prozent erhalten, kleine Unternehmen bis zu 40 Prozent und mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der maximale Zuschuss liegt bei 6.000 Euro. Für junge Unternehmen kann unter bestimmten Bedingungen auch eine pauschale Start-up-Förderung von 2.000 Euro möglich sein. Pro Kalenderjahr werden höchstens drei Messeteilnahmen gefördert. Der Antrag wird beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern gestellt. Mit dem Eingang des Antrags gilt ein vorzeitiger Vorhabenbeginn als genehmigt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern. Wichtig ist, dass das Unternehmen im Haupterwerb betrieben wird. Geeignet ist die Förderung vor allem für Firmen, die sich auf internationalen Märkten präsentieren oder neue Kontakte im Ausland knüpfen wollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern
- Betrieb im Haupterwerb
- Teilnahme an internationalen oder international ausgerichteten Messen und Ausstellungen
- Auch Präsenzteilnahmen an hybriden Messen und Ausstellungen möglich
- mögliche Ausschlusskriterien
- Regionale Messen in Mecklenburg-Vorpommern
- Verkaufsausstellungen und Events mit Marktcharakter
- Virtuelle Messen und Ausstellungen
- Unternehmen der Fischerei, Aquakultur, Land- und Forstwirtschaft
- Krankenhäuser, Kliniken, Sanatorien und ähnliche soziale Einrichtungen
- Kreditinstitute und Versicherungsgewerbe
- Rechts- und Patentanwaltschaften, Notariate sowie sonstige rechtsberatende Berufe
- Wirtschafts- und Buchprüfungen, Steuerberatungen sowie sonstige steuer- und wirtschaftsberatende Berufe
- Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte
- Maklerbüros sowie sonstige Vertriebsbeauftragte und Vertretertätigkeiten
- Galerien, Autohäuser, Tankstellen
- Bildungs- und Erziehungseinrichtungen
- Detekteien
- Gewerbsmäßige Vermittler von Arbeitskräften
- Unternehmen aus Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
- Vereine
- Antragstellende, die das Unternehmen nicht im Haupterwerb betreiben
- Anbieter der Förderung
- Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
- Thema der Förderung
- Außenwirtschaft
- Messen und Ausstellungen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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