Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Förderprogramm unterstützt kleine und mittlere Unternehmen aus Bayern, wenn sie an Messen, Ausstellungen oder ähnlichen Veranstaltungen im Ausland teilnehmen möchten. Ziel ist es, neue Absatzmärkte zu erschließen und den Zugang zu größeren Märkten zu erleichtern. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Gefördert werden vor allem gemeinsame Messebeteiligungen, zum Beispiel offizielle Landesbeteiligungen. Der Zuschuss hilft dabei, Kosten für die Messebeteiligung zu senken. Dazu gehören zum Beispiel Ausstellungsfläche, gemeinsamer Stand, Wasser, Strom, Gas und Versicherungen. In besonderen Fällen können auch Teile der Transportkosten für Exponate im Ausland berücksichtigt werden.
Die Förderung gibt es nur unter bestimmten Bedingungen. Wichtig ist vor allem, dass das Vorhaben in das Messebeteiligungsprogramm aufgenommen wurde. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch und nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für kleine und mittlere Unternehmen mit Standort in Bayern, die im Ausland neue Märkte erschließen wollen. Auch freie Berufe können dazugehören, wenn eine Messebeteiligung für sie sachlich passt. Besonders geeignet ist die Förderung für Unternehmen, die gemeinsam mit anderen ausstellen möchten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Anträge auf Aufnahme in das Messebeteiligungsprogramm sollen bis spätestens zum 31. März des Vorjahres gestellt werden.
- Ansprechpunkt
- Bayern International
- Zuständige Organisation oder beauftragte Durchführungsgesellschaft
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmen mit Standort in Bayern
- Zuordnung zum mittelständischen Bereich nach Marktstellung, Umsatz, Kapitalausstattung und Beschäftigtenzahl
- Teilnahme an einer Messe, Ausstellung oder vergleichbaren Veranstaltung im Ausland
- Aufnahme in das Messebeteiligungsprogramm
- Besonders gefördert werden Gemeinschaftsaktionen mittelständischer Ausstellergruppen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine zusätzliche Förderung für Unternehmen, die an einer amtlichen Firmengemeinschaftsbeteiligung des Bundes teilnehmen
- Das Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht rechtsverbindlich beim Veranstalter angemeldet sein
- Anbieter der Förderung
- Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Thema der Förderung
- Außenwirtschaft
- Messen und Ausstellungen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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