Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt den Betrieb von Mütter- und Väterzentren in Bayern. Diese Zentren sollen Familien im Alltag entlasten und einen Ort für Begegnung, Austausch und gemeinsame Aktivitäten bieten. Dazu gehören zum Beispiel offene Treffs, offene Cafés, Spiel- und Krabbelgruppen sowie Kurse für Kinder und Eltern.
Die Förderung soll helfen, ehrenamtliches Engagement vor Ort zu stärken. Außerdem soll sie gute Bedingungen für Familien schaffen und Nachbarschaft, Selbsthilfe und gegenseitige Unterstützung fördern. Die Zentren müssen dabei selbstorganisiert bleiben.
Gefördert wird der laufende Betrieb als Projektförderung mit Festbetrag. Die Höhe richtet sich unter anderem nach den ehrenamtlich geleisteten Stunden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für rechtsfähige und gemeinnützige Träger von Mütter- und Väterzentren. Sie passt besonders für Einrichtungen, die offen für Mütter und Väter mit Kindern sind und von Ehrenamt getragen werden. Wichtig ist auch, dass das zuständige Jugendamt die Einrichtung als notwendig und geeignet bestätigt. Die Förderung ist vor allem für Zentren gedacht, die Familien vor Ort stärken und vernetzen wollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- spätestens bis zum 31.10. des Vorjahres
- Ansprechpunkt
- Jugendämter
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- von ehrenamtlich tätigen Müttern und/oder Vätern maßgeblich mitgetragen
- für alle interessierten Mütter und Väter offen
- mindestens an drei Tagen pro Woche geöffnet
- mindestens 15 Stunden pro Woche geöffnet
- davon mindestens 10 Stunden offener Treff ohne Voranmeldung und ohne finanzielle Verpflichtungen
- geeignete öffentlich zugängliche Aufenthaltsmöglichkeiten für Erwachsene und Kinder
- Zusammenarbeit mit anderen Mütter- und Väterzentren sowie mit Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung und/oder der Jugendhilfe
- vom zuständigen Jugendamt im Rahmen der Jugendhilfeplanung als notwendig und geeignet bestätigt
- finanzielle Beteiligung der örtlich zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft erforderlich
- mögliche Ausschlusskriterien
- kein maßgeblicher Einfluss von ehrenamtlich tätigen Müttern und/oder Vätern
- nicht offen für alle interessierten Mütter und Väter
- weniger als drei Öffnungstage pro Woche
- weniger als 15 Stunden Öffnungszeit pro Woche
- weniger als 10 Stunden offener Treff ohne Voranmeldung und ohne finanzielle Verpflichtungen
- keine geeigneten öffentlich zugänglichen Aufenthaltsmöglichkeiten
- keine Zusammenarbeit mit anderen passenden Einrichtungen
- keine Bestätigung durch das zuständige Jugendamt
- keine finanzielle Beteiligung der örtlich zuständigen kommunalen Gebietskörperschaft
- Anbieter der Förderung
- Jugendämter
- Thema der Förderung
- Mütter- und Väterzentren
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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