Zuschuss

Nichtstaatliche Theater; Beantragung einer Förderung

Zweck Die Theater in nichtstaatlicher Trägerschaft sind wichtiger Bestandteil der bayerischen Theaterlandschaft. Die Arbeit außerhalb der staatlichen Theaterbetriebe ermöglicht neben traditionellem Theater auch andere, experimentellere Formen von Theater und entwickelt oftmals Theater mit spezieller Schwerpunktsetzung bzw.

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt nichtstaatliche Theater in Bayern. Sie hilft dabei, den laufenden Theaterbetrieb zu sichern und ein vielfältiges Theaterangebot zu erhalten. Gefördert werden vor allem professionelle Theater und Einrichtungen der darstellenden Kunst, die eigenständig arbeiten und überregional wichtig sind. Die Förderung ist ein Zuschuss und wird als institutionelle Förderung für den Betrieb gewährt.

Mit der Förderung sollen Theater in allen Teilen Bayerns gestärkt werden, auch im ländlichen Raum. Außerdem soll kulturelle Bildung gefördert werden. Auch nachhaltiges Arbeiten im Theaterbetrieb soll stärker berücksichtigt werden. Die Förderung kann je nach Theaterart unterschiedlich hoch ausfallen.

Es geht nicht um einzelne Stücke, sondern um den gesamten laufenden Betrieb. Förderfähig sind vor allem Ausgaben für den normalen Theaterbetrieb. Bau- und Investitionskosten sowie Gastspiele fremder Bühnen werden nicht übernommen. Die Anträge müssen fristgerecht und mit den nötigen Unterlagen eingereicht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für professionelle Theater und Einrichtungen der darstellenden Kunst in kommunaler oder privater Trägerschaft. Auch Kinder- und Jugendtheater, Festspiele, Tanztheater sowie Figuren- und Puppentheater können dazugehören. Wichtig ist, dass die Einrichtungen einen eigenen professionellen Spielbetrieb haben und überregional bedeutsam sind. Für Laiengruppen oder einzelne Produktionen ist die Förderung nicht gedacht.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Für nichtstaatliche Theater und Theaterfestspiele: 1. April des laufenden Haushaltsjahres
    • Für andere Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst: 20. Januar des laufenden Haushaltsjahres
  • Ansprechpunkt
    • Regierungen
    • Für Theater mit eigener fester Spielstätte: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
    • Für sonstige Einrichtungen auf dem Gebiet der darstellenden Kunst: örtlich zuständige Bezirksregierung
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Selbstständiger professioneller Betrieb
    • Überörtliche Bedeutung
    • Mindestens fünfjähriger erfolgreicher Spielbetrieb
    • Angemessene kommunale Förderung des Theaterbetriebs
    • Eigenes professionelles Ensemble
    • Je nach Theaterart bestimmte Mindestzahlen an Vorstellungen und Neuproduktionen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Einzelne Theaterproduktionen
    • Laienbühnen und -gruppen
    • Bühnen oder Einrichtungen, die sich überwiegend von Dritten bespielen lassen
    • Bühnen oder Einrichtungen mit Sitz in München, außer bei überwiegendem Spielbetrieb außerhalb Münchens
    • Einrichtungen, deren Hauptzweck nicht im Theater liegt
  • Anbieter der Förderung
    • Regierungen
  • Thema der Förderung
    • Nichtstaatliche Theater
    • Förderung des laufenden Betriebs professioneller Theater und Einrichtungen der darstellenden Kunst

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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