Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Beratungsleistungen für die Gestaltung von Laden, Auslagen und Geschäftsraum sowie für die Warenpräsentation. Sie ist als Zuschuss gedacht und gilt in Oberösterreich. Die Förderung gibt es nur, solange Geld im Fördertopf vorhanden ist.
Die Förderung kann für förderbare Beratungskosten genutzt werden. Pro Mitgliedsbetrieb sind bis zu 1.000 Euro möglich, aber nur bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten. Eine erneute Förderung ist nach 5 Jahren wieder möglich.
Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratungsleistungen eingereicht werden. Zuständig ist die WKO beziehungsweise das OÖ Landesgremium.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Betriebe, die ihre Verkaufsräume, Auslagen oder die Warenpräsentation verbessern möchten. Sie richtet sich an Mitglieder des oberösterreichischen Landesgremiums des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien und Farben. Besonders passend ist sie für Unternehmen, die dafür eine fachliche Beratung nutzen wollen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- binnen drei Monaten ab Abschluss der Beratungsleistungen
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Mitgliedschaft im oberösterreichischen Landesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien und Farben
- Beratungsleistungen zum Thema Laden-, Auslagen- und Geschäftsraumgestaltung sowie Warenpräsentation
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine Mitgliedschaft im Landesgremium OÖ des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien und Farben
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
- Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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