Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Verkaufscoachings im eigenen Betrieb. Sie gilt für ein Coaching mit dem Titel „Fit im Verkauf“. Die Förderung ist ein Zuschuss. Pro Mitgliedsbetrieb können bis zu 1.000 Euro gefördert werden. Gefördert werden nur tatsächlich anfallende, förderbare Kosten. Die Mittel sind nur verfügbar, solange der Fördertopf nicht leer ist. Eine erneute Förderung ist nach zwei Jahren möglich. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Coachings eingereicht werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Betriebe, die ihre Verkaufsfähigkeiten verbessern möchten. Sie richtet sich an Mitglieder des oberösterreichischen Landesgremiums des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien und Farben. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Mitarbeitende können vom Verkaufscoaching profitieren. Wer kein Mitglied in diesem Landesgremium ist, kann die Förderung nicht nutzen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- binnen drei Monaten ab Abschluss des Verkaufscoachings
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- OÖ Landesgremium
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Mitglied im oberösterreichischen Landesgremium des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien und Farben
- Verkaufscoaching im eigenen Betrieb
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine Mitgliedschaft im Landesgremium OÖ des Handels mit Arzneimitteln, Drogerie-, Parfümeriewaren, Chemikalien und Farben
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
- Aus- und Weiterbildung für Unternehmerinnen und Unternehmer
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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