Zuschuss

Oberösterreich: Biogene Einzelfeuerungsanlagen größer oder gleich 100 kW Nennwärmeleistung und Mikronetz

Förderung für Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Organisationen, die unternehmerisch tätig sind

Stand 25.07.2026 Nächste Abgabefrist 31.12.2026   Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Oberösterreich

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm unterstützt Investitionen in biogene Einzelfeuerungsanlagen und in innerbetriebliche Mikronetze zur Wärmeversorgung. Gefördert werden Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 100 kW. Es geht um Projekte im Nicht-Wohnbereich. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Sie gilt vom 1.1.2023 bis 31.12.2026.

Gefördert werden vor allem neue Anlagen und der Austausch von Wärmeerzeugungsanlagen. Es gibt eine Basisförderung und einen Effizienzbonus. Die Höhe der Förderung hängt von der Art des Austauschs und vom Wirkungsgrad der Anlage ab. Die Gesamtförderung ist begrenzt.

Nicht gefördert werden Anlagen mit händischer Beschickung. Auch Maßnahmen, die bereits durch andere Förderungssysteme unterstützt werden können, sind ausgeschlossen. Der Antrag muss vor bestimmten verbindlichen Schritten gestellt werden, zum Beispiel vor Bestellung, Lieferung oder Baubeginn.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und andere unternehmerisch tätige Organisationen. Sie passt besonders für Betriebe, die ihre Wärmeversorgung auf biogene Anlagen oder Mikronetze umstellen wollen. Auch für größere Gebäude im Nicht-Wohnbereich kann sie interessant sein. Ziel ist eine klimafreundlichere und effizientere Wärmeversorgung.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • 1.1.2023 bis 31.12.2026
  • Ansprechpunkt
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Investitionen in biogene Einzelfeuerungsanlagen mit mindestens 100 kW Nennwärmeleistung
    • Investitionen in innerbetriebliche Mikronetze zur zentralen Wärmeversorgung betriebseigener Gebäude
    • Projekte im Nicht-Wohnbereich
    • Antrag vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen unwiderruflichen Verpflichtung
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Anlagen mit händischer Beschickung
    • Maßnahmen, die bereits durch andere Förderungssysteme unterstützt werden können
  • Anbieter der Förderung
    • WKO - Wirtschaftskammer Österreich
  • Thema der Förderung
    • Reduktion von CO2 und weiteren Umweltschadstoffen
    • CSR und Nachhaltigkeit
    • Erneuerbare Energie
    • Energieeffizienz im Gebäude

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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