Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt die Kurskosten für den verpflichtenden Sachkundenachweis zum Tierschutz bei der Schlachtung. Sie wird als Zuschuss gewährt und gilt für einen bestimmten Kurs für Schlachthofmitarbeiter. Pro Teilnehmer werden 200 Euro gefördert. Pro Betrieb können höchstens 10 Teilnehmer pro Jahr unterstützt werden. Die Förderung läuft nur, solange noch Geld im Fördertopf vorhanden ist. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung. Der Antrag wird online gestellt.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Betriebe aus dem Vieh- und Fleischgroßhandel in Oberösterreich. Sie richtet sich an aktive Mitglieder des Landesgremiums OÖ Agrarhandel. Besonders hilfreich ist sie für Betriebe, deren Mitarbeitende den verpflichtenden Sachkundenachweis für die Schlachtung machen müssen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Solange der Fördertopf nicht ausgeschöpft ist
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Aktives Mitglied des Landesgremiums OÖ Agrarhandel
- Antrag durch den Mitgliedsbetrieb
- Kurs für den verpflichtenden Sachkundenachweis im Zusammenhang mit der Schlachtung
- Vollständige Unterlagen müssen vorliegen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Kein aktives Mitglied des Landesgremiums OÖ Agrarhandel
- Fördertopf ausgeschöpft
- Anbieter der Förderung
- Berufsgruppe Vieh- und Fleischgroßhandel in der Wirtschaftskammer Oberösterreich
- Thema der Förderung
- Aus- und Weiterbildung für Mitarbeitende
- Aus- und Weiterbildung für Unternehmer:innen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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