Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Land Oberösterreich fördert Maßnahmen zur Luftreinhaltung in gewerblichen Anlagen als Zuschuss. Es geht darum, Luftverunreinigungen zu vermeiden und zu verringern. Gefördert werden zum Beispiel Maßnahmen gegen Staub, PM 2,5 und NO 2 sowie Verbesserungen an Filter- und Abgasnachbehandlungssystemen. Auch die vorzeitige Fertigstellung bestimmter Maßnahmen kann unterstützt werden. Die Förderung gilt nur im genannten Zeitraum und nur, solange genügend Mittel vorhanden sind.
Die Förderung ist an eine Bundesförderung gekoppelt. Das Land Oberösterreich übernimmt bis zu 30 Prozent dieser Bundesförderung. Pro Fall ist die Förderung auf 100.000 Euro begrenzt. Der Antrag muss rechtzeitig vor bestimmten verbindlichen Schritten im Projekt gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist vor allem für Gewerbebetriebe und andere natürliche oder juristische Personen sinnvoll, die gewerblich genutzte Anlagen betreiben. Sie passt für Vorhaben, bei denen Luftschadstoffe reduziert oder technische Anlagen verbessert werden sollen. Besonders interessant ist sie für Projekte in Oberösterreich, die bereits eine Bundesförderung erhalten oder beantragen.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 1. März 2026 bis 31. März 2028
- Ansprechpunkt
- Land Oberösterreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorzeitige Fertigstellung von Luftreinhaltungsmaßnahmen
- Vermeidung und Verringerung von luftverunreinigenden Stoffen
- Reduktion von PM 2,5 und NO 2
- Fassung und Behandlung von Staubemissionen
- Verbesserung von Filteranlagen bei Biomasseanlagen
- Nachrüstung von Abgasnachbehandlungssystemen für bestimmte Baumaschinen, Geräte und Sonderfahrzeuge
- mögliche Ausschlusskriterien
- Wenn die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bereits durch die Bundesförderung erreicht sind
- Wenn der Antrag zu spät gestellt wird
- Anbieter der Förderung
- Land Oberösterreich
- Thema der Förderung
- Vermeidung und Verringerung von Luftverunreinigungen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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