Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Diese Förderung unterstützt Nachfolge-Rechtsberatungen im Lebensmittelhandel in Oberösterreich. Es geht um Beratungen bei Betriebsübernahme, Betriebsübergabe oder Betriebsauflösung. Für jede förderfähige Beratung wird der Selbstbehalt von 125 Euro nach der Beratung zurückgezahlt. Die Förderung gilt für Beratungen ab dem 1.1.2025. Sie läuft nur, solange noch Geld im Fördertopf ist. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Förderung.
Anträge werden nach Eingang bearbeitet. Die Förderung wird nur bewilligt, wenn alle nötigen Unterlagen vollständig vorliegen. Fehlende Unterlagen müssen innerhalb von 4 Wochen nachgereicht werden. Die Maßnahme kann beendet werden, wenn das Budget verbraucht ist.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Sinnvoll ist die Förderung für aktive Mitgliedsbetriebe des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel. Sie passt besonders für Betriebe, die eine Betriebsübergabe, Betriebsübernahme oder Betriebsauflösung planen. Auch für Betriebe, die dazu rechtliche Beratung brauchen, ist sie hilfreich.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Bis zur Ausschöpfung des Fördertopfs
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Aktiver Mitgliedsbetrieb des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel
- Nachfolge-Rechtsberatung bei Betriebsübernahme, Betriebsübergabe oder Betriebsauflösung
- Beratung ab dem 1.1.2025
- Vollständige Unterlagen müssen vorliegen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Kein aktives Mitglied des Landesgremiums OÖ Lebensmittelhandel
- Grundumlagenrückstand
- Fördertopf ausgeschöpft
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Nachfolge
- Übergabe
- Sanierung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.