Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Unternehmen in Oberösterreich bei Fragen zum Chemikalienrecht. Dafür können sie eine Beratung durch zertifizierte Fachleute nutzen. Gefördert werden 75 Prozent des Beratungshonorars netto, höchstens 750 Euro. Die Beratung kann zum Beispiel Themen wie Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen behandeln. Auch Sicherheitsdatenblätter, der UFI-Code und die SCIP-Datenbank gehören dazu. Der Förderantrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Reisekosten, Spesen und andere Auslagen werden nicht gefördert.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen mit Firmensitz in Oberösterreich gedacht. Sinnvoll ist sie für Betriebe, die Unterstützung bei chemikalienrechtlichen Pflichten brauchen. Besonders hilfreich ist sie für Unternehmen, die mit chemischen Stoffen oder Gemischen arbeiten. Auch für Betriebe, die ihre Unterlagen und Meldungen rechtssicher prüfen lassen wollen, ist sie geeignet.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 02.01.2026 bis 11.12.2026
- Ansprechpunkt
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Firmensitz in Oberösterreich
- Förderantrag vor Beratungsbeginn gestellt
- mögliche Ausschlusskriterien
- Beginn der Beratung vor Antragstellung
- Wirtschaftliche Verflechtung zwischen Beratungsunternehmen und Antragsteller
- Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Betriebsanlagen
- Betriebsmittel
- Reduktion von CO2 und weiteren Umweltschadstoffen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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