Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Diese Förderung unterstützt Unternehmen bei rechtlichen Fragen rund um das Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen in Oberösterreich. Es geht um eine kostenlose Erstberatung und um eine weitergehende rechtliche Vertretung durch spezialisierte Anwaltskanzleien. Die Förderung ist als Zuschuss angelegt. Der Förderantrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden.
Für die erste Beratung gibt es bis zu eine Stunde kostenlose Unterstützung. Für die umfassende rechtliche Vertretung wird ein Teil eines Pauschalbetrags übernommen. Nicht gefördert werden Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen. Die Förderung gilt nur in einem bestimmten Zeitraum im Jahr 2026.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Sinnvoll ist die Förderung für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Gründer mit Firmensitz in Oberösterreich. Sie ist besonders hilfreich, wenn es rechtliche Probleme im Zusammenhang mit einer Betriebsanlage gibt. Voraussetzung ist außerdem die aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- 02.01.2026 bis 11.12.2026
- Ansprechpunkt
- WKO Oberösterreich, Umweltservice
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- kleine und mittlere Unternehmen sowie Gründer mit Firmensitz in Oberösterreich
- aktive Mitgliedschaft in der Wirtschaftskammer Oberösterreich bei der Auszahlung
- Förderantrag vor Beratungsbeginn
- mögliche Ausschlusskriterien
- Beratungsbeginn vor der Antragstellung
- wirtschaftliche Verflechtungen zwischen Beratungsunternehmen und Antragsteller
- Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen
- Anbieter der Förderung
- WKO - Wirtschaftskammer Österreich
- Thema der Förderung
- Betriebsanlagen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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