Zuschuss

ÖSPV-Haltestellenprogramm

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 15.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm unterstützt Vorhaben, die den öffentlichen Straßenpersonenverkehr in Sachsen-Anhalt verbessern. Es gibt Zuschüsse für den barrierefreien Neubau und Ausbau von Haltestellen, für bessere Fahrgastinformationen und für Maßnahmen zur Erfassung der Barrierefreiheit. Auch Pilotprojekte zum Thema Barrierefreiheit und technische Lösungen für blinde oder sehbehinderte Menschen können gefördert werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen gebunden und wird vor Beginn des Vorhabens beantragt.

Die Förderung kann bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Für einige Vorhaben gelten feste Höchstbeträge. Dazu gehören zum Beispiel Haltestellen, Wartehäuschen, Fahrradbügel und verschiedene Formen der Fahrgastinformation. Für Pilotprojekte und bestimmte technische Anwendungen sind auch Förderungen bis zu 50 Prozent möglich.

Der Antrag soll in der Regel bis zum 30.11. des Vorjahres gestellt werden. In Ausnahmefällen ist auch eine Antragstellung bis zum 31.3. des laufenden Jahres möglich. Zuständig ist die Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist vor allem für Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt sinnvoll. Sie richtet sich an Stellen, die als Aufgabenträger den öffentlichen Straßenpersonenverkehr verbessern wollen. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben mit Fokus auf Barrierefreiheit, Information und Orientierung an Haltestellen. Auch Projekte mit technischem Bezug für blinde oder sehbehinderte Menschen können passen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis zum 30.11. des Vorjahres
    • ausnahmsweise bis zum 31.3. des laufenden Jahres
  • Ansprechpunkt
    • Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Vorhaben zur Verbesserung des öffentlichen Straßenpersonenverkehrs
    • barrierefreier Neubau und Ausbau von ÖSPV-Haltestellen
    • statische Fahrgastinformation an ÖSPV-Haltestellen
    • Erfassung des Ist-Zustandes der Barrierefreiheit an ÖSPV-Haltestellen
    • Pilotprojekte mit Bezug zur Barrierefreiheit
    • Anwendungen zur Erhöhung der selbstbestimmten Orientierung von blinden oder sehbehinderten Menschen
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Maßnahmen an einzelnen Haltestellen bei statischer Fahrgastinformation werden nicht gefördert
    • bei statischer Fahrgastinformation müssen mindestens 25 Haltestellenpositionen ausgestattet werden
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung
    • Infrastruktur
    • Mobilität

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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