Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Maßnahmen zum Schutz von Wohngebäuden vor Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten. Es gibt Geld als Zuschuss für Investitionen an bestehenden Gebäuden und für ein Gutachten oder einen Hochwasservorsorgeausweis. Die Förderung soll helfen, Schäden durch Wasser deutlich zu verringern. Der Antrag wird bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt.
Gefördert werden nur Maßnahmen an Gebäuden, die in Sachsen liegen und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Die Maßnahmen müssen auf einem Gutachten beruhen und ein empfohlenes Schutzziel erreichen. Auch die Erstellung eines Sächsischen Hochwasservorsorgeausweises oder eines gleichwertigen Gutachtens kann gefördert werden. Die Förderung gilt für Bestandsgebäude.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Wohngebäuden in Sachsen. Sie passt besonders, wenn ein Gebäude durch Hochwasser, Starkregen oder Sturzfluten gefährdet ist. Auch Menschen, die ihr Haus besser schützen und Schäden vorbeugen wollen, können profitieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude
- Gebäude in Sachsen
- überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken
- investive Maßnahmen müssen gemäß Gutachten ein empfohlenes Schutzziel erreichen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Maßnahmen an Ferien- beziehungsweise Wochenendhäusern
- Gebäude, die ohne erforderliche Genehmigung oder Anzeige des Bauvorhabens errichtet wurden
- Anbieter der Förderung
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
- Thema der Förderung
- Schutz von Wohngebäuden vor Hochwasser, Starkregen und Sturzfluten
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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